NT-Zizishausen
Hangrutsch in Zizishausen: Eine unendliche Geschichte in der Panoramastraße
Neun Jahre, nach dem der Hang in Bewegung geriet, gibt es noch immer offene Fragen und Gerichtsprozesse laufen. Die Sicherung des Hanges durch Drainagen soll demnächst beginnen.
NT-ZIZISHAUSEN. Noch immer steht der Kran auf dem Zizishäuser Bergle und erinnert damit an das Geschehen vom 8. Juni 2016. Vor neun Jahren setzte sich in Zizishausen der Hang in Bewegung. An der Panoramastraße wurden mitten in der Nacht mehrere Häuser evakuiert, einige Gebäude erlitten dabei Schäden. Der Hang scheint zur Ruhe gekommen zu sein, die Menschen sind es nicht. Noch immer laufen Prozesse, noch immer haben Anwohner Angst bei Starkregen.
Ursächlich für den Hangrutsch war nach bisherigen Erkenntnissen die unsachgemäße Hangsicherung eines Neubaus. Dieser ist längst bewohnt, der Bauherr, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, vertraut damit auf die Stabilität des Hanges. Eine endgültige Sicherung steht jedoch noch aus.
Bei einer Nachbarin füllen die Vorgänge bereits 25 Ordner. Was das Ganze sie bereits an Zeit, Nerven und Geld gekostet hat, vermag sie kaum noch zu beziffern. Sie erzählt, dass sie ein mulmiges Gefühl hat, wenn Starkregen angekündigt ist. Das Vertrauen in die Standfestigkeit des Hanges ist ebenso erschüttert, wie das in den Rechtsstaat. Seit acht Jahren laufen verschiedene Prozesse vor verschiedenen Gerichten. „Die ganze Panoramastraße ist beim Anwalt“, sagt sie. Die Bewertung der eigentlichen Schäden und ihre gerichtliche Feststellung stehen noch aus. Repariert wurde inzwischen einiges, auch der Garten kann wieder genutzt werden.
Kein Vertrauen mehr in den Rechtsstaat
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die für die Baugenehmigung Zuständigen in der Stadtverwaltung beim Regierungspräsidium sei ergebnislos geblieben. Die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung sei bestätigt worden. Die Nachbarin hat viele Fragen und bekommt bei der Stadt nur wenige Antworten, da die meisten Personen, die vor neun Jahren Verantwortung getragen haben, nicht mehr greifbar sind. Wenig Vertrauen flößt ihr ein, dass es keine unabhängige Instanz gibt, die den Hang kontrolliert, sondern Messungen, Dokumentation und Beweissicherung Sache des Eigentümers und seiner Nachbarn sind. Sie hatte Tage vor dem Hangrutsch Risse bemerkt und bei der Stadt gemeldet. Damals wurde sie vertröstet. Heute schreibt die Pressestelle, der Stadt seien die Hände gebunden, da keine akute Gefahr bestehe. Der Grundstücksbesitzer sei selbst für die Hangsicherung zuständig.
Der Bauherr des neuen Hauses teilt mit, dass die Hangsicherung durch die Verlegung von Drainagen noch in diesem Jahr beginnen soll, vorausgesetzt, das Wetter spielt mit. Er habe die Auflage, bei den Bauarbeiten höchste Sicherheit walten zu lassen, berichtet er. Ein Baugrundstatiker, ein Prüfstatiker, ein Bauingenieur und ein Geologe würden die Arbeiten überwachen.
Hang befindet sich in einem „labilen Gleichgewicht“
Der Hang befinde sich seit dem Hangrutsch in einem „labilen Gleichgewicht“. Inzwischen sei er durch Bewuchs mit bis zu sechs Meter hohen Bäumen stabilisiert, so der Hauseigentümer. Die Drainagen stellen die weitere Hangsicherung dar, Stützmauern seien nicht geplant. Die einst abgerutschte Terrasse könne bald wieder aufgebaut werden.
Es gebe jedoch eine Schwierigkeit: Wegen der noch laufenden Prozesse seien noch Gutachten zu den Bodenverhältnissen nötig. Die Grabarbeiten könnten quasi Beweise vernichten. „Die juristische Aufarbeitung zieht sich seit Jahren durch Gutachter, Fachgutachter und immer wieder neue Sachverständigengutachten extrem in die Länge“, so der Hauseigentümer.
In einem der Verfahren habe bislang noch kein einziger Gerichtstermin stattgefunden. Durch dessen Komplexität und immer neue Gutachten und Stellungnahmen habe es sich so extrem in die Länge gezogen, dass es schon mehrfach zu Richterwechseln gekommen sei. Dann müsse sich eine neue Person in die komplexe Thematik einarbeiten, erläutert der Eigentümer.
Er verweist in der Frage der Schadensregulierung bei den geschädigten Nachbarn auf seine Haftpflichtversicherung. Diese habe die Aufgabe, berechtigte Ansprüche zu regulieren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Auf diesen Prozess habe er keinen Einfluss.
Eine Sondergenehmigung wird ständig verlängert
Ein Streitpunkt sei inzwischen beigelegt. Der Stadt Nürtingen gehört das Gelände oberhalb. Der Eigentümer vertritt den Standpunkt, er sei bereit, das Oberflächenwasser von seinem Grundstück geregelt abzuleiten, wolle jedoch nicht auch noch das Wasser vom Zizishäuser Bergle mit versorgen. Inzwischen habe die Stadt eine Aufkantung errichtet, wodurch das Wasser über die Felder abgeleitet werde, was die Situation mit dem Oberflächenwasser deutlich verbessert habe.
Andere Fragen sind noch nicht gelöst. Zum Beispiel der Zugang zu dem Haus über den oberen Feldweg. Normalerweise würde der Zugang, wie bei allen Nachbarn auch, über die Panoramastraße erfolgen, doch eine einstmals vorhandene Treppe wurde beim Hangrutsch zerstört und wurde bis heute nicht wieder hergestellt. Bleibt das Provisorium für immer und ist das rechtens?
Der Eigentümer selbst schreibt, dass hier noch unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen ihm und der Stadt bestehen und das Verfahren aktuell vor dem Verwaltungsgericht liegt. Laut der Pressestelle der Stadt hat der Eigentümer des Hauses vor Gericht eine Sondererlaubnis zur Zufahrt über den Feldweg erwirkt, die bis zur endgültigen Klärung immer wieder verlängert werden müsse. Das Recht und die Möglichkeit, das Haus von unten anzudienen, würden jedoch weiterhin bestehen.
Die Treppe ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie verworren und kompliziert inzwischen alles geworden ist. Für die Nachbarn ist es eine Extrawurst, die der Hausbesitzer bekommt, da sie ihre Häuser nicht über den Feldweg von oben her andienen dürfen und alles von unten her ins Haus bringen müssen.
Niemand vermag zu sagen, wie lange sich die Gerichtsverfahren noch hinziehen und wie stabil der Hang tatsächlich ist. Die Nachbarin wünscht sich nochmals einen Runden Tisch, wie es ihn schon 2018 gab, diesmal mit konkreteren Ergebnissen, damit die unendliche Geschichte einmal ein Happy End bekommt.
Nürtingen | 09.10.2025 - 05:00
Im Nürtinger Ausschuss gibt es keine Mehrheit für ein externes Nahmobilitätskonzept
Eine Erhebung mit anschließendem Maßnahmenkatalog sollte vor allem der Förderung des Fuß- und Radverkehrs zugute kommen. Bei Stimmengleichheit fiel die Entscheidung hauchdünn aus. Lesen Sie auch den Kommentar: „Am falschen Ende gespart“.