Nürtingen
Wurde die Wand fachgerecht erstellt?
Experten sehen Baumängel an der abgerutschten Wand in Zizishausen – Staatsanwaltschaft ermittelt
Anfang Juni rutschte ein Hang in Zizishausen ab – noch immer ist die Ursache offiziell unklar. Spricht man mit Fachleuten über den Rutsch, hört man fast einhellig: hier muss beim Bau etwas falsch gelaufen sein. Womöglich wurde die Wand nicht vorschriftsmäßig genehmigt.
NT-ZIZISHAUSEN. „Das war ganz klar ein Böschungsbruch“, sagt Wolfgang Schmauser. Der Hang habe hier der Last der Mauer nicht mehr standhalten können und sei ins Rutschen geraten. Schmauser ist Experte – seit über 20 Jahren ist er Geschäftsführer der Firma Hoy Geokunststoffe in Kesselsdorf bei Dresden.
Und er ist sich sicher: Am verwendeten Material lag es nicht. Die Bauteile für die Wand in Zizishausen seien von einem Konkurrenz-Unternehmen geliefert worden, beim Blick auf die Fotos kann er sogar den Hersteller benennen – aber es sei gutes Baumaterial. „Mit dem, was ich auf den Fotos sehen kann, lässt sich so eine Mauer stabil und sicher bauen“, sagt Schmauser. Der Fehler liegt aber vermutlich in der technischen Umsetzung: „Da war jemand am Werk, der sich nicht auskennt“.
Die Mauer sei nach dem Prinzip der bewehrten Erde, auch Geogitter genannt, errichtet worden. Dabei werden Kunststoff- oder Textilmatten mit den Gabionen verbunden und halten durch das Gewicht und die Haftung des hinterfüllten Bodens die Konstruktion stabil. Dafür benötige es aber einiges an „Grundlagenforschung“, wie Schmauser betont. Ein geologisches Gutachten und eine Prüfstatik eines Geotechnik-Ingenieurs seien mindestens erforderlich.
Beides lag nach derzeitigen Erkenntnissen nicht vor.
Nur so könne bestimmt werden, welches Material zur Stabilisierung der Mauer verwendet werden darf. In der Regel sei dies Schotter. Will man bindige Böden wie Lehm verwenden, müssen diese zuvor mit Kalkzement verbessert werden. Der Zement sorgt dafür, dass der Boden fester wird und von Baumaschinen verdichtet werden kann.
Auf den Fotos erkenne man jedoch, dass vermutlich nur Oberboden und lehmiger Aushub zum Hinterfüllen verwendet wurde. Damit könne man nicht die erforderliche Stabilität hinbekommen.
Ähnlich sieht es auch Sigurd Henne, Professor für Landschaftsarchitektur, Umwelt und Stadtplanung an der HfWU Nürtingen: „Es steht infrage, ob hier fachgerecht gearbeitet wurde“. Er zweifelt auch an, ob das richtige Auffüllmaterial für die Konstruktion verwendet wurde.
Die Beschaffenheit des Bodens sei auch wichtig für die Entwässerung des Bauwerks. Ist der Boden zu lehmhaltig, kann sich Wasser stauen und auf die Konstruktion drücken. „Dieser hydrostatische Druck ist nicht zu unterschätzen“, so Schmauser.
Für so ein Bauwerk hätte man schon beim Baugesuch ein Baugrundgutachten und eine Prüfstatik einreichen müssen, sagt Schmauser. Und nicht nur das: Bei Gabionenmauern und bewehrten Erden handelt es sich um sogenannte „nicht geregelte Bauprodukte“. Denn anders als beispielsweise bei Betonmauern gibt es für die in Gabionen verwendeten Materialien keine technischen Baubestimmungen. Deshalb sei, so der Gabionen-Hersteller, bei der Landesstelle für Bautechnik eine „Zustimmung im Einzelfall“ erforderlich, um eine derart große Mauer rechtlich sicher bauen zu dürfen. Dafür müssen die erforderlichen bautechnischen Unterlagen und Prüfnachweise beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht werden, das für diese Zustimmungen landesweit zuständig ist. Dort weiß man vom Bauvorhaben in Zizishausen nichts. Dem zuständigen Sachbearbeiter sei der Fall auch nur aus der Zeitung bekannt, so RP-Pressesprecher Steffen Fink.
Auf Nachfrage unserer Zeitung schreibt die Pressestelle der Stadt Nürtingen, dass vor der aufgeschütteten Terrasse in den Antragsunterlagen eine Mauer dargestellt sei. Für sie sei eine Baugenehmigung erteilt worden. Die Art der technischen Ausführung müsse in den Bauantragsunterlagen nicht dargestellt werden, so Pressesprecher Clint Metzger. Dies obliege den am Bau beteiligten Fachleuten.
Für die Errichtung einer Mauer muss nach den Vorgaben der Landesbauordnung kein statischer Nachweis vorgelegt werden. Es genüge, wenn der Nachweis erbracht wird, dass ein Statiker beauftragt ist. Folglich bedürfe die Mauer auch keiner „Prüfstatik“. Das gesamte Bauvorhaben einschließlich der Mauer werde im Baugrundgutachten behandelt. Die Antwort nach der Zustimmung der Landesstelle für Bautechnik erübrige sich damit, so Metzger.
Bauherr beauftragte Fachunternehmen
Mit dem Vorhaben waren Fachbüros für Statik, Baugrunduntersuchung sowie Geotechnik und Grundbau befasst.
„Wir sind nicht befugt, weitergehende Auskünfte aus einem Baugenehmigungsverfahren zu erteilen“, fügt der Pressesprecher in seiner schriftlichen Antwort hinzu.
Der Bauherr des Gebäudes betont: „Die Statik und alle mit der Errichtung des ‚Bewehrte-Erde-Systems‘ benötigten Formalitäten/Vorschriften waren Auftragsgegenstand bei dem von uns beauftragten Unternehmen, welches auf technische Beratung und Vertrieb von bewehrter Erde/Geotextilien spezialisiert ist“.
Das geologische Gutachten sei von einem auf Baugrunduntersuchungen spezialisierten Fachbüro aus der Region erstellt worden. Am 11. Juli habe ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern des Bauamts der Stadt Nürtingen stattgefunden. „In diesem Gespräch wurde über den von uns eingereichten Maßnahmenplan diskutiert. Die Stadt Nürtingen möchte den Maßnahmenplan extern überprüfen lassen“, so der Bauherr. Im Nachgang werde dann mit den Angrenzern über die weitere Vorgehensweise gesprochen.
Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart immer noch gegen Unbekannt wegen Baugefährdung. Noch stehe das Gutachten des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau aus. Deren Sprecher Jan Holzner geht davon aus, dass die Ermittlungen im Spätsommer abgeschlossen werden können
Nach dem Hangrutsch in der Nacht zum 8. Juni mussten vorübergehend 14 Häuser unterhalb der Baustelle in der Panoramastraße evakuiert werden. Wie hoch der Gesamtschaden des Hangrutsches ist, könne noch nicht beziffert werden. Die Kosten der aufwendigen Hangsicherungen der vergangenen Wochen müsse die Stadt jedoch nicht tragen, war in einer Gemeinderatssitzung zu hören.