Oberboihingen
Ausgleichfläche in Ohmden für gerodete Wiese in Oberboihingen?
In Oberboihingen wurde eine Streuobstwiese gerodet, um das Baugebiet an der Neuffenstraße auf den Weg zu bringen. Ausgeglichen wurde der Verlust der Bäume auf dem Golfplatz in Ohmden.
OBERBOIHINGEN. Der Erhalt von Streuobstwiesen wird bei allen sich bietenden Gelegenheiten beschworen. Weil dennoch viele der Wiesen Neubaugebieten geopfert werden, hat der Nabu Baden-Württemberg es sich zur Aufgabe gemacht, hier ein scharfes Auge auf das Vorgehen der Kommunen zu legen und gegebenenfalls auch gerichtlich gegen die Beseitigung von Streuobstwiesen vorzugehen.
Das gelang im Fall einer Wiese in Bretten. Hier hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit einer Eilentscheidung die Rodung der Wiese unterbunden. In Bretten sollte ein Gewerbegebiet erweitert werden. Doch das Gericht war der Auffassung, das Landratsamt habe bei der Genehmigung zur Rodung der Streuobstwiese nicht ausreichend und im Ergebnis fehlerhaft zwischen dem gesetzlichen Schutz der Streuobstwiese und den geltend gemachten Interessen an einer Erweiterung des Gewerbegebiets abgewogen.
Sofortvollzug der Rodung in Großbettlingen war rechtens
Dann wurde der Nabu auf die Gemeinde Großbettlingen aufmerksam. Das Landratsamt Esslingen, mit seinem Baurechtsamt für die Gemeinde zuständig, hat dort den Antrag auf Sofortvollzug der Rodung genehmigt. Auch hier soll ein Gewerbegebiet erweitert werden. Doch was in Bretten noch als großer Erfolg verbucht werden konnte, funktionierte in Großbettlingen nicht. Die Gemeinde darf nämlich die Streuobstwiese für ein Gewerbegebiet roden. Entschieden hat dies das Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Interesse der Gemeinde an der Umwandlung überwiege das öffentliche Interesse an einer Erhaltung des Streuobstbestandes, beschied das Gericht.
Geschirrhüttle auf Streuobstwiesen sind verboten, Rodung ist erlaubt
Die Berichterstattung über Großbettlingen lenkte die Aufmerksamkeit von Fritz Pfleghar auf das Oberboihinger Baugebiet an der Neuffener Straße. Einfamilien- und Doppelhäuser sollen hier entstehen. Der Bebauungsplan wurde 2021 im beschleunigten Verfahren beschlossen, mit den Erschließungsarbeiten, die im Frühjahr 2022 begannen, wurde auch hier ein Streuobstbestand gerodet. Was Pfleghar erbost ist, dass einerseits strenge Interventionen drohen, wenn jemand eine Geschirrhütte auf seiner Streuobstwiese errichtet, andererseits aber offenbar ohne Skrupel ganze Baumbestände zur Rodung frei gegeben werden, ohne dass die Verantwortlichen einmal mit der Wimper zucken.
Ebenso erbost es ihn, dass der Ausgleich, der auch auf der Gemarkung der Gemeinde Oberboihingen hätte gemacht werden können, nun auf dem Golfplatz in Ohmden erfolgt. „Ich habe der Gemeinde aufgezeigt, wo noch Raum für Ersatzpflanzungen ist, doch darauf wurde keine Rücksicht genommen“, sagt er. Doch wer kontrolliere nun, ob der Baumbestand dort auch gepflegt wird?, fragt sich Pfleghar. Eine Nachfrage bei der Gemeinde Oberboihingen ergab, dass diese mit dem Golfplatz einen Vertrag geschlossen hat, in dem sich die Betreiber verpflichten, die 20 Bäume dauerhaft zu pflegen und gegebenenfalls zu ersetzen. Der Standort auf dem Golfplatz sei gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt worden.
Ausgleich auf der eigenen Gemarkung wünschenswert
Wir fragten beim Nabu Baden-Württemberg nach, ob es nicht besser sei, zunächst auf der eigenen Gemarkung Ausgleiche zu machen. „ Es ist zwar wünschenswert, wenn Ersatzmaßnahmen im eigenen Gemeindegebiet durchgeführt werden, tatsächlich bezieht sich das Naturschutzgesetz aber auf den betroffenen Naturraum“, sagt Andrea Molkenthin-Kessler , beim Nabu Referentin für Klimaschutz, Energie und Verbandsbeteiligung.
Dass Ausgleichsmaßnahmen nicht immer auf der eigenen Gemarkung stattfinden, ist nichts Neues. Manche Kommunen haben schlicht keinen Platz. Manche versuchen aber auch, durch ganz bestimmte Maßnahmen einen ganzen Batzen der sogenannten Ökopunkte zu erhalten – eine Art Währung, die man für Naturschutzprojekte erhält und andererseits auch braucht, um Eingriffe in die Natur an anderer Stelle wieder ausgleichen zu können. Ein gutes Beispiel dafür gibt es an den Wernauer Baggerseen, wo die Stadt Stuttgart, die keine eigenen Ausgleichsflächen mehr hat, eine Fläche von der Stadt Wendlingen gepachtet hat, um dort dem Flussregenpfeifer eine neue Heimat zu geben. Der hatte sich auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs angesiedelt, zwischen Lagerschuppen und Gleisanlagen.
Bauherren können die Bäume in ihre Gärten integrieren
Nabu-Expertin Molkenthin-Kessler sieht in Oberboihingen keine Möglichkeiten mehr, zu intervenieren. Zumal der Bebauungsplan seit 2021 rechtskräftig ist. Doch was ist mit den wenigen noch verbliebenen Bäumen, die auf dem Areal des Baugebiets stehen? Können sie erhalten bleiben? Rechtlich, sagt Andrea Molkenthin-Kessler, habe die Gemeinde nun keine Möglichkeiten mehr, Bauherren zu verpflichten, die auf ihren Grundstücken stehenden Bäume zu erhalten. „Es steht den einzelnen Bauleuten natürlich frei, Bäume zu erhalten. Jeder Garten, der gleich große Obstbäume mitbringt, bietet neben der Chance, gleich im ersten Jahr Obst zu ernten auch Schatten an heißen Sommertagen und die Möglichkeit, Vögel und Insekten im Garten zu beobachten“, sagt Molkenthin-Kessler . Eine Imagekampagne könnte dabei helfen, auf die Thematik aufmerksam zu machen.
Auch das Landratsamt Esslingen sieht keine Möglichkeiten für die Gemeinde, Bauherren zum Erhalt der verbliebenen Bäume zu verpflichten. Baugenehmigungsverfahren bezögen sich nun ausschließlich auf die zu errichtenden baulichen Anlagen. Wer keinen Streuobstbaum in seinem Garten haben möchte müsse jedoch beachten, dass Rodungsarbeiten grundsätzlich in dem hierfür vorgesehenen Zeitraum von Oktober bis Februar zu machen seien
Bau-Paragraf 13b: Viel Raum für Einfamilienhäuser
Das Baugebiet in Oberboihingen wurde über den temporär erlassenen Paragraf 13b des Baugesetzbuchs auf den Weg gebracht. Ursprüngliches Ziel war es, schnell Wohnraum in Bereichen mit besonders angespanntem Wohnraumbedarf zu schaffen. Die Naturschutzverbände, nicht nur der Nabu, auch der Landesnaturschutzverband und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) haben sich von Anfang an stark gegen Paragraf 13b eingesetzt. „Tatsächlich liegen nur 10 Prozent der 13b-Baugebiete in Gegenden mit angespanntem Wohnraumbedarf – der Großteil liegt im ländlichen Raum und schafft Platz für Einfamilienhäuser. Aus Sicht des Naturschutzes war der Paragraf 13b aus mindestens drei Gründen eine Katastrophe, denn er ermöglichte Bebauungspläne ohne formelle Umweltprüfung, ohne Kompensationsmaßnahmen und mit reduzierter Öffentlichkeitsbeteiligung. Zum Glück ist es seit Ende 2022 nicht mehr möglich, neue Bebauungsplanverfahren nach 13b zu starten“, sagt Andrea Molkenthin-Kessler.
Wir fragten im Bauministerium von Nicole Razavi nach, ob es Erkenntnisse dazu gibt, Wie viele Hektar an Fläche am Tag im Großraum Stuttgart in Wohn- oder Gewerbeflächen umgewandelt werden. Doch hierzu liegen dem Ministerium keine Zahlen vor. Der Pressesprecher des Ministeriums verweist auf die kommunale Planungshoheit und sagt, es gebe keine Meldepflicht gegenüber dem Ministerium. Auch dazu, wie viel günstiger Wohnraum in Neubaugebieten geschaffen wurde, die nach Paragraf 13b gebaut wurden, kann das Ministerium mangels Zahlen keine Auskunft geben.
Wenn dem Ministerium diese Angaben nicht vorliegen, warum werden diese nicht erhoben? Immerhin wurde der Paragraf 13b dafür geschaffen, der Wohnungsnot zu begegnen und preisgünstigen Wohnraum bereitstellen zu können. „Das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b war ein bis Ende 2022 einsetzbares Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen neben verschiedenen anderen. Welche Flächen in welchem Verfahren ausgewiesen werden, wird vom Land Baden-Württemberg statistisch nicht erfasst“, teilte der Ministeriumssprecher mit. Das Land habe sich im Gesetzgebungsverfahren des Baulandmobilisierungsgesetzes dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich dieser Regelung deutlich zu schärfen, sodass vor allem der preisgünstige Wohnungsbau und das Bauen in besonders angespannten Wohnungsmärkten im Fokus gestanden hätten. Eine solche Fokussierung des beschleunigten Verfahrens wäre auch im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Schutzgut Fläche ein wichtiges Signal an die Kommunen gewesen. „Leider hat die Landesregierung mit ihrer Forderung im Bundesrat keine Mehrheit gefunden“, sagt der Sprecher.
Eine Nachricht, die ein wenig Hoffnung macht: der Nabu Baden-Württemberg hat sich bereits im März mit den Verantwortlichen des Landratsamtes Esslingen zusammengesetzt. „Die Gespräche verliefen in guter Atmosphäre, bei der man sich über die unterschiedlichen Fälle und Standpunkte zu den einzelnen Fällen ausgetauscht hat. Die Fälle Neidlingen, Lenningen, Oberboihingen und Beuren wird der NABU auf jeden Fall weiterverfolgen, sofern die Planungen hier nicht substanziell angepasst werden“, sagt Andrea Molkenthin-Kessler.