Wendlingen
Oberboihingen: Lindert Paragraf 13b die Wohnungsnot?
Gemeinden, aber auch Bundesländer legen den Zweck des befristeten Regelwerks sehr unterschiedlich aus
Ein neues Baugebiet ist in Oberboihingen geplant. In der Verlängerung der Neuffen- und Zollernstraße soll es entstehen und Raum geben für 28 Grundstücke, auf denen Einfamilien- und Doppelhäuser entstehen können. Möglich macht es der 2017 geschaffene, allerdings befristete Paragraf 13b des Baugesetzbuches.
OBERBOIHINGEN. In Deutschland gibt es zu wenig Wohnraum. Vor allem fehlt es aber an Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen. Eigentlich um diesem Mangel zu begegnen schuf die Bundesregierung 2017 einen zeitlich begrenzten Paragraf im Baugesetzbuch, der es Gemeinden erlaubt, angrenzend an bebautes Gebiet ein neues Wohngebiet zu schaffen. Paragraf 13b war geboren. Doch an den Paragrafen sind Bedingungen geknüpft. Der Bebauungsplan erlaubt eine höchstzulässige Grundfläche von 10 000 Quadratmetern. Die Änderungen in dieser Richtlinie betreffen unter anderem die zu prüfenden Umweltfaktoren (beispielsweise dürfen Natura-2000-Gebiete nicht beeinträchtigt werden), die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Erstellung des Umweltverträglichkeitsberichts. Das ist praktisch, denn so wird Bauen im Außenbereich, eigentlich an strenge Vorgaben geknüpft, zum Kinderspiel. Eines jedoch vergaß der Gesetzgeber in den Paragrafen hineinzuschreiben: dass er geschaffen wurde, um die Wohnungsnot der einkommensschwachen Menschen zu lindern.
Einige kleine Haken gibt es: Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans konnte nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen. Und trotz beschleunigtem Verfahren gilt weiterhin der Vorrang der Innenentwicklung und das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Gemeinden, die Paragraf 13b nutzen wollen, müssen diese Belange abwägen und in der Begründung darlegen, wie sie damit umgegangen sind.
Es war Gemeinderat Jürgen Schmid, der in der jüngsten Sitzung des Oberboihinger Gremiums das Thema ansprach, denn das geplante Baugebiet in der Verlängerung der Zollern- und Neuffenstraße wird genau nach diesem Paragrafen 13b geplant. „Ich tue mich mit diesem Baugebiet schwer“, sagte Schmid. Denn es sollen etliche Einfamilien- und Doppelhäuser entstehen. „War der Paragraf nicht eigentlich geschaffen worden, um sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen?“, erkundigte er sich bei Planer Jerôme Amiguet vom Stuttgarter Büro Baldauf Architekten. Amiguet widersprach: „Paragraf 13b ist dazu da, Wohnbauflächen zu erschließen.“
Der Paragraf hat einen regelrechten Bauboom ausgelöst. Eine Untersuchung des Bundesamts für Naturschutz hat ergeben, dass vorwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser auf den 13b-Flächen gebaut und vor allem Grünland, Äcker, Gärten und Gehölzflächen hierfür bebaut wurden. Dass es mit dem schönen Paragrafen, der Bauen so einfach macht, nun ein Ende haben soll, wollen manche Bundesländer nicht so recht wahrhaben. Und dringen darauf, dass der befristete Paragraf bis Ende 2022 verlängert wird. Da aber Anspruch (Schaffung günstigen Wohnraums) und Wirklichkeit (etliche Einfamilienhaus-Siedlungen) so sehr auseinanderklaffen, beantragten die Grünen im Dezember im Bundestag, auf die Verlängerung zu verzichten. Derzeit berät der Bundesrat das Thema.
In einer Erhebung des Bundesinnenministeriums, auch für Bauen zuständig, ist zu sehen, dass in Baden-Württemberg bis Mitte vergangenen Jahres 300 B-Pläne nach 13b aufgestellt wurden. 8400 bis 11 700 Wohneinheiten seien entweder bereits errichtet worden oder in Planung. Wie viele davon auf Einfamilien-, Doppel- oder Mehrfamilienhäuser entfallen, wurde dem Ministerium nicht mitgeteilt. Mit dieser Zurückhaltung steht das Land nicht alleine da. Auch Nordrhein-Westfalen schweigt sich darüber aus. Dass es auch anders geht, zeigt Bayern. Der Freistaat teilte mit, es seien 1345 Einfamilien-, 144 Doppel- und 53 Mehrfamilienhäuser entstanden oder im Entstehen. Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen waren so ehrlich zuzugeben, dass bei ihnen ausschließlich oder fast ausschließlich Einfamilien- und Doppelhäuser errichtet wurden oder werden.
Der Landesnaturschutzverband sieht darum seine schlimmsten Befürchtungen übertroffen. Der Paragraf 13b sei ein Dammbruch für den Flächenfraß, gegen eine nachhaltige Stadtentwicklung, gegen städtebauliche Standards und Umweltbelange. Und er mindere nicht die Wohnungsnot. „Wenn die Nachhaltigkeitsziele des Bundes auch nur das Papier wert sind, auf dem sie stehen, darf der Bund diesen Betonparagrafen nicht verlängern“, fordert der Verband.
Es gibt einige Gemeinden, die den Paragrafen tatsächlich genutzt haben, um durch clevere Konzepte sowohl jungen Familien Gelegenheit zu bieten, Wohneigentum zu erwerben, als auch weniger begüterten Familien, Wohnmöglichkeiten zu schaffen. Ein gutes Beispiel ist Köngen. Hier hat sich die Gemeinde entschlossen, 20 Prozent der Wohnungen in den geplanten Mehrfamilienhäusern für 25 Jahre für einkommensschwächere Menschen zu reservieren. Und zwar sowohl im Baugebiet Burgweg West III als auch im geplanten Gebiet „Östlich Blumenstraße“. Auch in Wendlingen soll im Baugebiet „Steinriegel“ nach diesem Prinzip verfahren werden.
Gremium entscheidet gegen den Rat des Planers
In Oberboihingen hat man darauf verzichtet. Im geplanten Baugebiet in der Verlängerung der Neuffen- und Zollernstraße sollen etwa 28 Einfamilien- und Doppelhäuser entstehen. Auch dafür gebe es Bedarf, argumentiert die Gemeinde. Und in den vergangenen Jahren seien im Zuge der Innenverdichtung einige Mehrfamilienhäuser entstanden. Wie von Oberboihinger Bürgern zu hören war, zählen die aber auch nicht zum sozialen Wohnungsbau, sondern seien eher hochpreisig.
In der Gemeinderatssitzung ging es um die Erschließung des neuen Gebiets. Drei Varianten stellte Jerôme Amiguet vor. Und versuchte, die Gemeinderäte von Variante 7b zu überzeugen, die eine Ringerschließung über die Zollern- und Achalmstraße vorsieht und den Ringschluss nach Osten verschiebt. Zwei Bauplätze liegen in dieser Variante zwischen dem Wendehammer und dem hinter dem Baugebiet liegenden Feldweg.
Indes, die Gemeinderäte entschieden sich für Variante 7a, die ebenfalls eine Ringerschließung über die Zollern- und Achalmstraße beinhaltet, jedoch den Feldweg in den Ringschluss mit einbezieht. 56 065 Euro mehr kostet diese Variante gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung. Und damit ähnlich viel wie die vom Planer favorisierte Variante 7b (54 042 Euro). Fünf Räte waren für Variante 7a, drei dagegen, drei enthielten sich.
Doch schafft die Variante 7a nicht Begehrlichkeiten bei den Grundstücksbesitzern jenseits des Feldwegs? Diesen Gedanken brachte Gemeinderat Joachim Scheerer ins Spiel, denn da die Versorgungsleitungen unter dem Feldweg verlaufen, seien diese Grundstücke ja quasi auch schon erschlossen. Eine Vergrößerung des Baugebiets sieht allerdings Angelika Hitzelberger kritisch. Man habe den Bürgern bei der Infoveranstaltung Ende Januar das Gebiet in der derzeitigen Größe vorgestellt, dabei sollte es bleiben. Planer Amiguet hält eine Erweiterung hin zu den Grundstücken jenseits des Feldwegs denn auch lediglich für eine langfristige Option.
Natürlich wurde auch noch über andere Dinge diskutiert. So merkte Walter Haußmann an, dass eventuell Ausgleichsflächen für den Artenschutz geschaffen werden müssten. In Oberboihingen ist dies mangels ausreichender Flächen nicht so einfach. Auch müsse man mit archäologischen Funden rechnen. Beides könne die Gemeinde Geld kosten. Das Ackerland, merkte Haußmann außerdem an, sei eines der leistungsfähigsten in der Region. Und da es sich bei dem Baugebiet um eine Hanglage handelt, sprach Haußmann auch die Versorgung des Gebiets mit Wasser an, die sorgsam geplant werden müsse. Insgesamt greife man aber in einen überschaubaren Bereich ein, resümierte er.