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Neubaugebiet Oberboihingen: Wie werden Bauplätze vergeben?

Im Baugebiet an der Neuffenstraße gibt es 23 freie Grundstücke. Doch welcher Interessent wird am Ende das Rennen machen? Über eines waren sich die Gemeinderäte schnell einig: es wird weder eine Versteigerung noch ein sogenanntes Windhundverfahren geben.

OBERBOIHINGEN. Bauplätze werden immer rarer. In Oberboihingen gibt es noch 23, davon sind 15 für Einzelhäuser ausgelegt, auf acht können Doppelhäuser errichtet werden. Für die Vermarktung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise eine Versteigerung, wie sie kürzlich in Wendlingen stattgefunden hat. Viele Gemeinden blickten aber skeptisch auf die Stadt an Neckar und Lauter. Auch in Oberboihingen will man die Grundstücke nicht versteigern.

Eine weitere Möglichkeit wäre das Windhundverfahren. Frei nach dem Motto: „Wer zuerst kommt mahlt zuerst“ erhalten diejenigen den Zuschlag, die zuerst da sind und eine korrekte Bewerbung vorweisen können. Das führte in anderen Gemeinden schon dazu, dass Interessenten Tage vorher vor der Gemeindehalle campten, um rechtzeitig vor Ort zu sein. Doch ein solches Verfahren wollten die Oberboihinger Gemeinderäte nicht zulassen. Auch das Meistbieterverfahren fand eine Anhänger.

Das Gremium entschied sich einstimmig für ein gemischtes Verfahren, bei dem die Grundstücke für Doppelhäuser eher nach einem Punktekatalog vergeben werden sollen, bei dem auch soziale Kriterien eine Rolle spielen und Oberboihinger ebenfalls eine Chance erhalten. Die Bauplätze für die Einzelhäuser sollen jedoch an den jeweils meistbietenden Interessenten vergeben werden. Dass das Punkteverfahren organisatorisch aufwendiger und auch teurer ist, spielte bei der Entscheidung der Räte keine Rolle.

Der Europäische Gerichtshof hat die Punktevergabekriterien bereits vor einigen Jahren für rechtmäßig erklärt. Voraussetzung ist, dass der Bewerber nicht nur bereits im Ort wohnt, sondern dass auch soziale Merkmale erfasst und bewertet werden. Für Grundstücke, die nach dem Punktesystem vergeben werden, ist der Verkehrswert in der Regel der Verkaufspreis.

Für das Meistbieterverfahren ist hingegen der Verkaufswert entscheidend. Denn er ist der Ausgangswert für das Verfahren. Zur Orientierung: Der Bodenrichtwert liegt in Oberboihingen bei 630 Euro.

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