Peter Krüger, Nürtingen. Zum Artikel „Blitzer an offener Schranke sorgt für Unmut“ vom 11. August.
Auf dem Foto zum Artikel ist neben der geöffneten Schranke ganz klar das Verkehrszeichen zu sehen, das die Durchfahrt durch diese Straße verbietet. Solange dieses Zeichen nicht abgedeckt oder entfernt ist, gilt es, da kann es gar keine Missverständnisse geben. Zusätzliche Hinweise der Verwaltung waren demnach überhaupt nicht nötig.
Wenn Beschwerden der Anwohner zum Einsatz des „Blitzers“ führten, dann ist dies die Schuld der Ignoranten, die dort trotz des Verbotes durchfuhren.
Leserbriefe | 18.08.2026 - 05:00
Es gibt sogar zwei Verbotsschilder
Werner Fischer, Nürtingen. Zum Artikel „Blitzer an offener Schranke sorgt für Unmut“ vom 11. August.
Die Durchfahrt ist trotz offener Schranke verboten, wenn ein gültiges Verkehrszeichen (wie das Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“) die ...
Leserbriefe | 18.08.2026 - 05:00
Nicht jede Debattensau durchs Dorf treiben
Judith Sauer, Neckartailfingen. Zum Artikel „Wir dürfen uns Debatten nicht kaputt machen lassen“ vom 8. August.
Shitstorm. Aus dem Ruder gelaufen. Wie hätte man das verhindern können? Die Redakteurin sieht die Lösung in der Debatte auf Augenhöhe, im ...