Peter Krüger, Nürtingen. Zum Artikel „Blitzer an offener Schranke sorgt für Unmut“ vom 11. August.
Auf dem Foto zum Artikel ist neben der geöffneten Schranke ganz klar das Verkehrszeichen zu sehen, das die Durchfahrt durch diese Straße verbietet. Solange dieses Zeichen nicht abgedeckt oder entfernt ist, gilt es, da kann es gar keine Missverständnisse geben. Zusätzliche Hinweise der Verwaltung waren demnach überhaupt nicht nötig.
Wenn Beschwerden der Anwohner zum Einsatz des „Blitzers“ führten, dann ist dies die Schuld der Ignoranten, die dort trotz des Verbotes durchfuhren.
Leserbriefe | 08.09.2026 - 05:00
Wenn sich Leistung lohnen muss
Uwe Jirikovsky, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Viel Zank und wenig Entlastung“ vom 3. September.
SPD und CDU versprechen, die arbeitende Mitte spürbar zu entlasten. Finanzminister Klingbeil stellt Familien „bis zu 600 Euro“ Entlastung in Aussicht, ...
Leserbriefe | 08.09.2026 - 05:00
DDR-Annäherungen – ein Bürgerbegehren?
Helmut Weber, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Ein Wahlkampf, der vor allem eine Warnung ist“ vom 26. August.
Wenn Politiker den Mund zu voll nahmen und einer finanziell gescheiterten DDR „blühende Landschaften – ad hoc“ versprachen, war für ...