Leserbriefe

Wortwahl trägt nicht zur Befriedigung bei

Hans Peter Stumpp, Nürtingen. Zum Leserbrief „Zum Wohle der Nürtinger Bürger“ vom 24. Juli. Herr Dümmel mag ja die Wortwahl in seinem Leserbrief, insbesondere am Schluss seiner Ausführungen, ganz originell finden. Ob das andere auch so sehen, wage ich zu bezweifeln.

Meine Meinung dazu ist, dass man von einem Studiendirektor (beamteter Lehrer im höheren Schuldienst. Quelle: Wikipedia) erwarten darf, dass er die Regeln des demokratischen Rechtsstaates (Paragraf 1 Grundgesetz) kennt und sich an diese Regeln hält. Auch weiß ich nicht, ob sich Herr Dümmel im Klaren ist, dass seine Wortwahl möglicherweise gegen einen weiteren Paragrafen in unseren Gesetzbüchern verstößt? Zur Befriedung der teils sehr emotional geführten Debatte, wie es sich auch in der Gemeinderatssitzung am 24. Juli gezeigt hat, die von einem Gemeinderat erwartet werden darf, trägt diese Art von Stellungnahme keinesfalls bei.

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