Leserbriefe

Verlogengegangenes Vertrauen

Herbert Schölch-Heimgärtner, Neuffen. Zum Artikel „Kommunen schreiben Brandbrief an Özdemir“ vom 25. Juli.

Die Finanznot von Ländern und Kommunen bei steigenden Aufgaben ist ständiger Begleiter in den Nachrichten; auch dass Schwimmbäder, Krankenhäuser und nun auch Schulen geschlossen werden müssen. Doch woher soll das Geld kommen? Sieh: Das Gute liegt so nah. Das Grundgesetz sorgt für die Länder: „Das Aufkommen der folgenden Steuern steht den Ländern zu: 1. die Vermögensteuer, 2. die Erbschaftsteuer …“ Doch wofür die Verfassung sorgt, das hinterziehen und verstümmeln Bundesregierungen seit 1996, geschätzter Schaden bei der Vermögensteuer: über 400 Milliarden Euro. Das Verfassungsgericht monierte 1995 die zu niedrige Bewertung von Immobilienvermögen in der geltenden Regelung, doch statt der gebotenen Korrektur ließ die Regierung Kohl 1996 die Steuer durch Arbeitsverweigerung ins Leere laufen, und entzog sie den Ländern, um diese im Bundesrat gefügig zu machen.

Deren Finanzprobleme sollten mit „Bimbes“, für ihn „höher als alle Vernunft“, befriedet werden. Reiche bereicherte er und er korrumpierte den tragenden Gedanken der föderalen Gewaltenteilung. Es ist löblich, dass die SPD an die Vermögen- und Erbschaftsteuer „ran“ will, doch bitte nicht so zögerlich! Die Mehrheit stünde hinter euch! Strobl warnte 2020: „Hände weg vom Spargroschen, liebe SPD!“ Millionen- und Milliardenvermögen als Spargroschen zu bezeichnen, ist geistig minderwertigste Demagogie. Kanzler Merz hat im Sommerinterview 2025 behauptet, die Vermögensteuer sei in jeder Form verfassungswidrig. Ein verfassungswidriger Artikel im Grundgesetz? Auch hier gilt das Gesagte. Steuerhinterziehung ist auch so zu nennen und als solche anzugehen. Es gibt Grund zur Befürchtung, dass derart dreiste Lügen Wasser auf die Mühlen der noch dreisteren Lügner von ganz rechts sind. Indes: Das verlorengegangene Vertrauen in die Parteien des Mittelmaßes könnte oft mit dem Naheliegenden schrittweise zurückgewonnen werden.

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