Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Ungeschickt und ungerecht“ vom 1. Juli.
Wenn Herr Hartmann mit seinem Leserbrief sich selbst meint, dann passt zumindest das Adjektiv „ungeschickt“. Denn für die Beibehaltung der Indexregelung stimmten keineswegs nur die Abgeordneten der grün geführten Landesregierung. Auch die von den Wählerinnen und Wählern deutlich verkleinerte SPD-Fraktion trug diese Entscheidung mit.
Die automatische Anpassung der Abgeordnetenbezüge gibt es bereits seit 2005. Sie orientiert sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung und wirkt in beide Richtungen: Steigen die maßgeblichen Einkommen, steigen auch die Diäten; sinken sie, sinken sie ebenfalls.
Wer den Eindruck erweckt, die neue Landesregierung habe sich nun eine Gehaltserhöhung beschlossen, lässt diesen wesentlichen Zusammenhang außer Acht. Kritik an der Indexregelung ist selbstverständlich legitim. Dann sollte sie sich aber gegen die Regelung selbst richten und nicht gegen diejenigen, die sie entsprechend der geltenden Rechtslage fortführen. Die Landesregierung beschließt keine Diäten. Darüber entscheidet ausschließlich der Landtag.
Bemerkenswert ist zudem, dass die einzige Fraktion, die in diesem Jahr gegen die Anpassung stimmte, ausgerechnet die AfD war. Dass Herr Hartmann ausgerechnet deren Argumentationslinie übernimmt, dürfte kaum beabsichtigt gewesen sein – besonders geschickt wirkt es jedenfalls nicht.
Leserbriefe | 18.08.2026 - 05:00
Es gibt sogar zwei Verbotsschilder
Werner Fischer, Nürtingen. Zum Artikel „Blitzer an offener Schranke sorgt für Unmut“ vom 11. August.
Die Durchfahrt ist trotz offener Schranke verboten, wenn ein gültiges Verkehrszeichen (wie das Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“) die ...
Leserbriefe | 18.08.2026 - 05:00
Zusätzliche Hinweise nicht nötig
Peter Krüger, Nürtingen. Zum Artikel „Blitzer an offener Schranke sorgt für Unmut“ vom 11. August.
Auf dem Foto zum Artikel ist neben der geöffneten Schranke ganz klar das Verkehrszeichen zu sehen, das die Durchfahrt durch diese Straße verbietet. ...