Elke Korn, Wendlingen.
Heute möchte ich einmal die Gelegenheit nutzen, nicht auf einen Missstand hinzuweisen, sondern einfach Danke zu sagen. Der Treppenaufgang, der die Schwenkgasse mit der Burggärtenstraße verbindet, wurde in den vergangenen Monaten zunehmend von Gras und Gestrüpp überwuchert. Teilweise ragten sogar Dornen in den Treppenbereich hinein, und das Geländer war an einigen Stellen kaum noch erreichbar.
Gerade weil dieser Weg von vielen Bürgerinnen und Bürgern, darunter auch Familien mit Kindern auf dem Weg zum Kindergarten in der Hebelstraße, regelmäßig genutzt wird, habe ich die Situation am 10. Juni über die Bürger-App der Stadt Wendlingen als Mängelmeldung gemeldet.
Als ich heute auf dem Weg zum Bäcker den Treppenaufgang hinunterlief, konnte ich beobachten, wie Mitarbeiter des städtischen Bauhofs beziehungsweise der Grünpflege die Fläche bereits instand setzten und das überwuchernde Gras und Gestrüpp entfernten. Es freut mich sehr, dass diesen Mängelmeldungen auch wirklich nachgegangen wird und möchte mich hiermit ausdrücklich bei der Stadt für die Bereitstellung der Bürger-App sowie bei den Gärtnern bedanken, die morgens bei schon über 25 Grad diese Arbeit erledigt haben.
Gerade in Zeiten, in denen häufig Kritik an Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen geäußert wird, finde ich es wichtig, auch positive Beispiele zu nennen. Die Bürger-App ermöglicht eine unkomplizierte Kommunikation zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung, und die schnelle Umsetzung zeigt, dass Hinweise aus der Bevölkerung ernst genommen werden. Deshalb an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten.
Leserbriefe | 18.08.2026 - 05:00
Es gibt sogar zwei Verbotsschilder
Werner Fischer, Nürtingen. Zum Artikel „Blitzer an offener Schranke sorgt für Unmut“ vom 11. August.
Die Durchfahrt ist trotz offener Schranke verboten, wenn ein gültiges Verkehrszeichen (wie das Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“) die ...
Leserbriefe | 18.08.2026 - 05:00
Zusätzliche Hinweise nicht nötig
Peter Krüger, Nürtingen. Zum Artikel „Blitzer an offener Schranke sorgt für Unmut“ vom 11. August.
Auf dem Foto zum Artikel ist neben der geöffneten Schranke ganz klar das Verkehrszeichen zu sehen, das die Durchfahrt durch diese Straße verbietet. ...