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Prozess am Nürtinger Amtsgericht: Kind stürzt von Baum - wer ist schuld?

Am Amtsgericht wurde ein ungewöhnlicher Fall verhandelt: Ein Junge fällt in einem Waldkindergarten vom Baum und verletzt sich schwer. Trifft die Erzieherin eine Schuld?

Vor dem Amtsgericht Nürtingen wurde verhandelt. Foto: Philip Sandrock

NÜRTINGEN. Ein Vierjähriger klettert auf einen Baum, stürzt und verletzt sich dabei schwer. Wer trägt die Schuld? Diese schwierige Frage wurde am Mittwoch vor dem Nürtinger Amtsgericht verhandelt. Angeklagt wegen fahrlässiger Körperverletzung war eine Erzieherin eines Waldkindergartens im Landkreis Esslingen. Sie soll Anfang Februar 2025 dabei zugesehen haben, wie das Kind an einem schräg liegenden, umgestürzten Baum etwa dreieinhalb Meter hinaufkletterte, abstürzte und auf einen darunterliegenden Baumstamm fiel. Dabei zog sich der Junge eine Brustkorbprellung und drei Wirbelfrakturen zu. Die Staatsanwaltschaft werde in solchen Fällen von Amts wegen tätig, so Staatsanwältin Dorothee Pfohl. Die Eltern hatten keine rechtlichen Schritte unternommen.

Die Erzieherin erläuterte zunächst, wie im Waldkindergarten gearbeitet wird. Ein wichtiger Aspekt sei, dass die Kinder sich körperlich ausprobieren können. Dazu gehört auch, dass sie unter Aufsicht auf bestimmte Bäume klettern dürfen. Dieser eine Baum sei von den Forstleuten angeschaut und für sicher befunden worden. Seit 2023 sei er vom Waldkindergarten als Kletterbaum genutzt worden, so intensiv, dass er unten schon ganz abgeschabt ist. Bevor die Kinder klettern, schauen die Aufsichtspersonen, ob der Stamm gerade rutschig ist und ob die Kinder geeignete Kleidung tragen.

Klettern gehört im Waldkindergarten dazu

Am fraglichen Tag hätten drei Kinder den Wunsch geäußert, an dem Baum klettern zu gehen. Das Kind, das später verunglückte, sei ein geübter Kletterer gewesen, der schon häufiger auf dem Baum gewesen sei. Deshalb habe er so hoch hinaufsteigen dürfen. Warum der Junge vom Baum fiel, ist nicht geklärt. Die Erzieherin gab an, sie habe zwei Meter weit weggestanden und den Sturz gesehen. Danach habe sie das Kind in den Arm genommen und die Mutter angerufen, als es über Schmerzen klagte. Später wurde der Krankenwagen geholt, und mit ihm kam gleich die Polizei, die den Vorgang protokollierte.

Das Kind sei drei Monate lang krank gewesen, inzwischen besuche es wieder den Waldkindergarten und habe auch wieder Freude am Klettern. Ein klärendes Gespräch mit der Mutter habe es zum Bedauern der Erzieherin nicht gegeben. Für die langjährige Erzieherin hat sich einiges geändert: „Ich gehe inzwischen kaum noch mit den Kindern klettern. Ich war mir sicher, dass es gut ist, was wir machen, doch dieser Unfall hat alles erschüttert.“

Der Unfall habe auch in der Arbeit des Waldkindergartens einiges verändert. Auf dem Gelände sei intensiv nach Gefahrenquellen gesucht und diese beseitigt worden. Vorher nur mündlich kommunizierte Regeln wurden verschriftlicht. Den besagten Kletterbaum gibt es nicht mehr.

Langwierige Genesung des Kindes

Die Mutter des Jungen schilderte als Zeugin das Geschehen aus ihrer Sicht. Sie habe einen Anruf bekommen, sie solle ihr Kind abholen. Dabei habe sie sich noch nichts gedacht, jedoch vorsichtshalber beim Kinderarzt angerufen. Dort sei ihr gesagt worden, das Kind dürfe nach einem solchen Sturz nicht mehr bewegt werden und der Notarzt müsse kommen. Im Krankenhaus seien die Ärzte schockiert über das Ausmaß der Verletzungen gewesen. Das komme sonst nur bei Verkehrsunfällen vor. Sie schilderte die schwierige Genesung des Jungen, der lange Zeit fast nur liegen durfte, was dem lebhaften Kind sehr schwerfiel. Er habe Ängste gehabt. Noch ist nicht geklärt, ob er bleibende Schäden davonträgt.

Richterin Joana Barth wollte wissen, warum die Familie einen Waldkindergarten gewählt hatte. Gerade das Konzept, die Natur zu erleben, und auch das Klettern hatten ihnen zugesagt. Die Mutter sagte, sie kenne das Gelände gut, den speziellen Baum habe sie jedoch erst nach dem Unfall angeschaut: „Ja, ich hätte mein Kind dort hochklettern lassen, aber das wäre ein Fehler gewesen“, sagte sie. Sie sei davon ausgegangen, dass die Profis sich um die Sicherheit kümmern.

Der Baum ist so hoch wie die Pyramide am K3N

Unter denen, die auf die Kinder aufgepasst haben, war auch eine Mutter, die dort als Elterndienst eingesprungen ist und den Sturz gesehen hat. Sie sagte ebenfalls als Zeugin aus. Der Baum sei ungefähr so hoch, wie die Kletterpyramide am K3N, auf der jede Menge Kinder klettern. Den Buben kenne sie als Freund ihres Sohnes: „Das ist ein kleiner Wilder mit Bewegungsfreude, aber er hält sich an Regeln.“

Richterin Joana Barth bilanziert: „Man hat gedacht, das Problem sei die Höhe gewesen, das Problem war jedoch der Baum darunter. Sonst hätte sich das Kind nicht so schwer verletzt.“ Das Klettern sei im Waldkindergarten Praxis gewesen, es hätte auch eine andere Person bei dem tragischen Unfall danebenstehen können.

Barth und Staatsanwältin Dorothee Pfohl verständigten sich mit Manuel Rogge, dem Rechtsanwalt der Erzieherin. Das Verfahren wird eingestellt gegen die Auflage, dass die Erzieherin 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweist.

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