Landkreis Esslingen
Ab Samstag kann man im Kreis Esslingen wieder Feuerwerk kaufen
Tipps und Tricks für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Silvesterböllern
LANDKREIS ESSLINGEN. Am Samstag, 28. Dezember, startet in diesem Jahr der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Aus dem Umweltministerium und dem Gesundheitsministerium kommen Tipps für einen Umgang mit den Böllern, der Mitmenschen und Umwelt möglichst schont.
Das geht schon beim Zeitpunkt des Zündens los. Feuerwerkskörper dürfen jedes Jahr nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden. Die Städte und Kommunen haben darüber hinaus die Möglichkeit, zeitliche und räumliche Beschränkungen oder komplette Verbote in bestimmten Teilen einer Gemeinde zu erlassen. Dies gilt zum Beispiel für besonders dicht besiedelte Gebiete oder in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden.
Verbraucher sollten beim Kauf der Feuerwerkskörper auf die CE-Kennzeichnung zu achten sowie vor dem Zünden der Raketen und Böller die Gebrauchsanleitung zu lesen. Nur so kann eine sichere Verwendung gewährleistet werden und niemand wird gefährdet.
Unsicheres Feuerwerk kann gemeldet werden
Durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk kann es vor allem in der Neujahrsnacht zu schweren Verletzungen im Bereich der Hände, des Gesichtes und der Augen kommen. Besondere Gefahren bestehen für das menschliche Gehör. Die lauten Knallgeräusche der Feuerwerkskörper könnten je nach Art des Knallkörpers und der Distanz zum Menschen zu ernsthaften dauerhaften Schäden des Hörvermögens führen.
Feuerwerkskörper, die das Prüfverfahren der Deutschen Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durchlaufen haben, sind an der Ziffernfolge „0589“ in der aufgedruckten Registriernummer hinter dem europäischen CE-Zeichen zu erkennen. Mitteilungen über unsichere Produkte nimmt das Regierungspräsidium Tübingen als zentrale Marktaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg unter der Telefonnummer (07071) 757-5419 oder der E-Mail-Adresse: marktueberwachung@rpt.bwl.de entgegen.
Betrunken zündeln ist keine gute Idee
Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat 1“ (Kategorie 1) darf nur an Personen über zwölf Jahre verkauft und von diesen abgebrannt werden. Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat. 2“ (Kategorie 2) darf nur an Personen über 18 Jahre verkauft und von diesen abgebrannt werden.
Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten. Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Schutzabstände zu Personen und brennbaren Materialien wie zum Beispiel Hecken oder Büschen sind unbedingt einzuhalten. „Blindgänger“ dürfen auf keinen Fall nochmals angezündet werden.
Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauftem Feuerwerk „herumbasteln“. Das Abbrennen solcher nicht zugelassenen Feuerwerkskörper stellt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter dar. Raketen niemals aus der Hand starten. Als „Abschussrampen“ für Raketen sind in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Freistehende Flaschen können umfallen.
Bei Batterie-Feuerwerken auf einen waagerechten und festen Stand achten, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können. Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen können durch darüber liegende Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt werden; die Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen. Tischfeuerwerk immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien anbrennen.
Silvesterfeuerwerk niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abbrennen. Abgebrannte Batterie-Feuerwerke und andere Feuerwerkskörper müssen vollständig abgekühlt sein, bevor diese über den normalen Hausmüll entsorgt werden können.