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Müssen in Frickenhausen Gartenhäuser abgebaut werden?

Das Landratsamt hat auch in den Gebieten Hartegert und Hartwiesen ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die Hütten und Zäune dort müssten dann eigentlich verschwinden. Wie ist die Position der Gemeinde dazu?

In Frickenhausen sind Gartenhäuser im Außengebiet ins Visier des Landratsamts geraten. Foto: Ralf Just

FRICKENHAUSEN. Letztlich nahm Bürgermeister Simon Blessing den Fuß vom Gas: „Wir werden das in aller Gemütsruhe im nächsten Jahr weitertreiben“, sagte er zum Abschluss der Debatte um die Gartenanlagen in den Gebieten Hartegert und Hartwiesen am südöstlichen Ortsrand Frickenhausens in Richtung Linsenhofen in der letzten Sitzung des Gemeinderats vor dem Jahreswechsel. Das Landratsamt habe darauf gedrängt, die Thematik noch im alten Jahr auf die Tagesordnung des Gremiums zu setzen. Urplötzlich, so der Bürgermeister, habe das Landratsamt diese in ihren Fokus gerückt.

Dabei gibt es die baulichen Anlagen wie Garten- oder Gerätehäuser, Einfriedungen und sonstiges dort schon lange. Sie wurden auf zwei Flurstücken errichtet, die die Gemeinde privat in Parzellen verpachtet hat. In den 1980er-Jahren wurde sogar ein Aufstellungsbeschluss für ein offizielles Gartenhausgebiet gefasst und ein Bebauungsplan aufgelegt. Die Pächter, heißt es in der Vorlage der Frickenhäuser Verwaltung nun, wollten das Verfahren damals nicht fortführen. Sie seien nicht bereit gewesen, die Kosten einer Erschließung zu tragen. 2002 wurde das Landratsamt davon in Kenntnis gesetzt.

In der Folge wurden von der Gemeinde bauliche Vorhaben gestattet und genehmigt. Auch Einfriedungen für kleinere Hütten gehörten vereinzelt dazu. „Die Bürger pflegen das seit Jahrzehnten“, sagt Simon Blessing zum Wiesengebiet. Man sei aber auch gegen Auswüchse vorgegangen: Deshalb wurden Rückbauten angewiesen.

Das Landratsamt forderte die Pächter zum Rückbau auf

Alles klar auf der grünen Wiese also? Nein. Das Landratsamt machte eine Umweltkontrolle. Die kleinen Bauwerke wurden registriert. Sie liegen im Außenbereich und im Vogelschutzgebiet „Vorland der mittleren Schwäbischen Alb“. Zu Beginn des Jahres 2024 teilte die Kreis-Behörde den Pächtern deshalb mit: Für diese baulichen Anlagen seien nicht die nötigen Genehmigungen erteilt worden, eine Baugenehmigung sei ausgeschlossen, die Bauten müssten zurückgebaut und entfernt werden.

Bei den Pächtern stieß das freilich auf kein Verständnis, geschweige denn auf Gegenliebe. Sie verwiesen auf zum Teil langjährige Pachtverträge, in die die baulichen Anlagen aufgenommen worden seien. Zudem berufen sie sich auf Vereinbarungen mit Gemeinde und Kreis, nach denen ihnen die Parzellen zur Selbstversorgung angeboten worden seien. Rückbauverfügungen seien nicht durchgesetzt worden, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Und: „Die Pächter gingen davon aus, dass die baulichen Anlagen geduldet werden beziehungsweise zulässig sind.“

Das Vogelschutzgebiet soll an anderer Stelle Flächen bekommen

Bürgermeister Blessing stellte denn auch unmissverständlich fest: „Wir unternehmen alles, um das dort zu erhalten.“ Das Vogelschutzgebiet sei an dieser Stelle völlig fehl am Platze. Die Grundidee der Verwaltung, um das Problem zu lösen: Die Schutzkulisse soll woanders verortet werden.

Diesen Plan erläuterte denn auch Adrian Wenzelburger vom Planungsbüro Stadtlandfluss. Die betroffenen Flächen hätten nicht die für ein Vogelschutzgebiet nötige ökologische Wertigkeit. Es handele sich nicht um die reinen Streuobstflächen, die die Vögel bräuchten. Der Experte spricht Klartext: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum dort eine Schutzfläche ist.“

Wenzelburger erläuterte den Räten die Ergebnisse seiner naturschutzrechtlichen Prüfung. Geprägt sei das Gebiet durch die langjährige Nutzung als Gartenhausgebiet. Es fänden sich Gartenhäuser, kleinere Schuppen, Holzlagerplätze, Gemüsebeete und Terrassen. Die damit einhergehenden Störungen bedingen eben jene geringere ökologische Wertigkeit. Der Rasen der Grünflächen sei überwiegend kurz – und das wiederum schränke die Blütenvielfalt und damit das Nahrungsangebot für die Vögel ein, erklärte Wenzelburger. Die menschlichen Freizeitaktivitäten dort könnten die Vögel auch dazu bringen, dort nicht zu brüten. Wenzelburgers Fazit: „Es gibt deutlich bessere Flächen.“

Können die Flächen getauscht werden?

Diese besseren Flächen will Blessing nun dem Landratsamt als Ersatz zur Ausweisung als Vogelschutzgebiet anbieten. Gedacht wird an Flächen in direkter Nachbarschaft der diskutierten Parzellen und an Flächen in Linsenhofen in direkter Nachbarschaft des Vogelschutzgebiets. Diese seien klassische Streuobstwiesen mit gut gepflegten Bäumen und mit älteren Bäumen, deren Höhlungen für die Vögel gut seien. Das entsprechende Grünland biete den Vögeln ein essentielles Nahrungsangebot an Insekten. Weiterer Pluspunkt: Die Gartenhausflächen umfassen vier Hektar, die Ersatzflächen hingegen fünf Hektar.

Dann ist also doch alles im grünen Bereich? Beim Landratsamt hat die Gemeinde auf jeden Fall eine Prüfung der Tauschmöglichkeit beantragt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Gelingt ein Tausch, könnte die Flächen doch noch für ein Planverfahren für ein Gartenhausgebiet zur Verfügung stehen, stellt die Verwaltung in Aussicht.

Auch den Räten wäre das recht. Schließlich habe die Naturschutzbehörde die Thematik den Frickenhäusern übergestülpt, ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen, sagte SPD-Rat Jürgen Haug. Fortsetzung also im neuen Jahr.

Auch in Wendlingen hatte es vor einiger Zeit Streit um Bauwerke auf Streubostwiesen gegeben. Einige Wiesenbesitzer hatten gegen die Anweisung, die illegal errichteten Hütten wieder abzureißen, eine Petition beim Landtag eingereicht. Diese war vor rund zwei Jahren aber abgewiesen worden.

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