NTZ+ Landkreis Esslingen

Maskenpflicht gilt im ÖPNV weiterhin

Die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2) oder einer medizinischen Maske gilt laut aktueller Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg weiterhin während der gesamten Fahrt in den Bussen und Bahnen. Darauf weist der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) hin. An den Haltestellen gelte die Maskenpflicht nicht mehr.

Während in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens auf Freiwilligkeit gesetzt werde, sei die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr durch die Landesverordnung weiterhin vorgeschrieben und nicht nur eine ...

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