Landkreis Esslingen
Ab März müssen die Kettensägen im Kreis Esslingen schweigen
Die Schonzeit für Gehölze beginnt bald. Das müssen Garten- und Stücklesbesitzer wissen.
LANDKREIS ESSLINGEN. Ab Sonntag, 1. März, bis einschließlich 30. September gilt wieder die gesetzlich verankerte Gehölzschonzeit. In dieser „Sommerpause“ dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, sonstige Gehölze, Röhrichte sowie Bäume außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzte Flächen weder geschnitten noch auf den Stock gesetzt oder entfernt werden.
Ziel der Schutzzeit ...
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