Nürtingen
Bahnstadt Nürtingen: Zwei Gesetzentwürfe für umstrittene Regelung liegen vor
Sowohl die Bundesregierung als auch die grüne Bundestagsfraktion wollen das Nürtinger Bauprojekt ermöglichen. Sie versuchen es aber offenbar auf unterschiedlichen Wegen.
NÜRTINGEN. Die von der Ampel-Regierung beschlossene Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) hat auch der Entwicklung der Nürtinger Bahnstadt einen Riegel vorgeschoben. In der Kritik steht besonders der Paragraf 23. Demnach dürfen Bahnflächen nur in begrenzten Ausnahmefällen entwidmet werden. Doch nun kommt Bewegung in die Sache. Allerdings sind sich die Parteien über den Weg zur Änderung nicht einig. In den vergangenen Tagen haben sich die beiden Bundestagsabgeordneten Matthias Hiller (CDU) und Matthias Gastel (Grüne) in dieser Angelegenheit zu Wort gemeldet.
Hiller gibt in seiner Pressemitteilung bekannt, dass die CDU/CSU-geführte Bundesregierung die stark kritisierte Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) wieder aufheben wird. „Das ist eine sehr gute Nachricht für Nürtingen, denn damit kann in naher Zukunft die Entwicklung der Bahnstadt vorangebracht werden. Die dort geplanten Wohnungen werden sehr dringend benötigt“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete aus Nürtingen, Matthias Hiller, der zugleich auch Gemeinderat in Nürtingen ist. Die Gesetzesverschärfung der alten Bundesregierung sei für die Städte und Gemeinden nicht tragbar gewesen. Hiller ergänzt: „Es ist deswegen gut und richtig, dass die neue Regierung den Paragraf 23 AEG schnell verändern wird. Ungenutzte Bahnflächen können wahrscheinlich schon bald wieder für wichtige städtebauliche Vorhaben genutzt werden.“ Mit der Änderung der AEG-Novellierung könnten bundesweit nun rund 160 Bauprojekte wieder aufgenommen werden, die wegen der Gesetzesverschärfung durch die alte Ampelregierung seit anderthalb Jahren auf Eis liegen.
Grüne legen einen anderen Fokus
Die grüne Bundestagsfraktion hat ebenfalls einen Gesetzentwurf zum Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verabschiedet. Der Gesetzentwurf ist am Donnerstag im Plenum des Bundestages debattiert worden. Gastel stand selbst am Rednerpult. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat ebenfalls einen Gesetzentwurf eingereicht. Nach der Debatte über beide Gesetzentwürfe seien diese zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen worden. Die Federführung werde dabei im Verkehrsausschuss liegen.
Kernelement des grünen Gesetzentwurfs sei die Definition der langfristigen Entwicklung der Schiene. Nur so sei sichergestellt, dass ausreichend Bahnflächen für die zukünftige Entwicklung geschützt bleiben. Zum Gesetzentwurf sagt Matthias Gastel, Berichterstatter der grünen Bundestagsfraktion für Bahnpolitik: „Der Gesetzentwurf der grünen Fraktion liefert die notwendige Klarheit über die absehbare und erforderliche Entwicklung der Schiene. Damit grenzen wir Bahnflächen, die noch benötigt werden, ab von denen, die anderen Zwecken zur Verfügung gestellt werden können.“ Die Koalition stelle in ihrem Entwurf leider nicht sicher, dass ausreichend Flächen für die Schiene vorgehalten werden. Sie vernachlässige die Bedarfe, wie beispielsweise notwendige Bahnflächen für die Landes- und Bündnisverteidigung. Die Grünen bedauerten, dass sich die Koalition dem Vorschlag einer Fachanhörung im Verkehrsausschuss verweigert hätten. Es sei üblich, dass Gesetzentwürfe mit Fachleuten diskutiert werden, bevor sie mit eventuellen Änderungen beschlossen werden. So könnten formale und fachliche Fehler im Gesetzgebungsprozess vermieden werden. Konkret zur Situation in Nürtingen sagt Gastel: „Die in Nürtingen für eine Wohnbebauung vorgesehenen Flächen sind schon alleine aufgrund ihres Zuschnittes nicht für eine Bahnnutzung geeignet. Mit beiden Gesetzentwürfen werden die Flächen entwidmet und einer Wohnnutzung zugeführt werden können.“