Nürtingen
Wie sieht eine Plenarwoche im Landtag aus?
Plenarsitzungen bringen das politische Herz des Landtags zum Schlagen – doch wie laufen sie ab? Alles Wichtige zu Ablauf, Organisation und Redezeiten.
NÜRTINGEN. Wenn im Landtag das Mikrofon angeht und der erste Abgeordnete ans Rednerpult gerufen wird, ist klar: Es ist Plenarwoche. „Plenar“ leitet sich vom lateinischen plenum („voll“) ab und bezeichnet die Versammlung aller Abgeordneten. Plenarwochen bilden das Herzstück der parlamentarischen Arbeit im Landtag. In ihnen werden die Debatten öffentlichkeitswirksam ausgetragen. Der Ablauf folgt klaren Regeln. Wir haben bei Willi Reiners, Pressesprecher im Landtag, nachgefragt, wie das konkret aussieht.
In Plenarwochen tagt das Plenum entweder einmal, jeweils am Mittwoch, oder zweimal, dann mittwochs und donnerstags. Es gibt ganztägige und halbtägige Plenarsitzungen. An Tagen mit Halbtagsplenum finden nachmittags Ausschusssitzungen statt. Immer dienstags, also auch in Plenarwochen, treffen sich die Fraktionen zu Sitzungen.
Während der Schulferien ruht der Betrieb
Die Plenarsitzungen beginnen um 9.00, 9.30 oder 10.00 Uhr. Wie lange sie dauern, hängt vom Umfang der Beratungsgegenstände ab. Halbtagssitzungen enden in der Regel gegen 13.00 Uhr. Die meisten ganztägigen Sitzungen dauern bis in den Abend und werden zwischen 17.30 und 19.00 Uhr geschlossen. Für die genaue Sitzungsplanung ist das Präsidium des Landtags zuständig.
Während der Schulferien ruht der reguläre Sitzungsbetrieb grundsätzlich. Auch in den sogenannten Informationswochen finden keine Plenarsitzungen statt. In dieser Zeit sind die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen unterwegs, führen Gespräche und nehmen Termine vor Ort wahr. Im Jahr 2025 gab es insgesamt fünf solcher Informationswochen.
Und wer darf wie lange reden?
Bei der Festlegung von Redezeiten wird allen Fraktionen grundsätzlich die gleiche Grundredezeit eingeräumt. Die Grundredezeit soll so bemessen werden, dass jede Fraktion ausreichend Gelegenheit hat, ihren Standpunkt darzulegen. Beispiel: In Aktuellen Debatten, mit denen jeder Plenartag beginnt, beträgt die Gesamtredezeit 50 Minuten. Somit hat jede Fraktion zehn Minuten Redezeit.
Auf Verlangen einer Fraktion ist eine Zusatzredezeit einzuräumen, die dem Stärkeverhältnis der Fraktionen entspricht. Die Tagesordnungen der Plenarsitzungen werden vom Präsidium des Landtags beschlossen.
Weitere Informationen zum Thema Redezeit können in der Geschäftsordnung des Landtags nachgelesen werden.