Gerhard Ostertag, Bissingen. Zum Artikel „Berliner Raser können auf mildere Strafe hoffen“ vom 1. März. Das harte Urteil – lebenslängliche Haft – gegen die Berliner Auto-Raser hat letztes Jahr bundesweit Aufsehen erregt und außer lebhaften Diskussionen auch eine Verschärfung des Strafgesetzbuchs ausgelöst. Sicher sollte damit auch eine Abschreckung für potentielle Nachahmer erreicht werden, denn diese Art der Freizeitgestaltung war kein Einzelfall und von der Polizei kaum zu verhindern.
Was bei der damaligen Urteilsbegründung sicher nicht nur mir aufgefallen ist: Als Tatmotiv wurde den beiden Rasern „Mord“ unterstellt. Man muss kein Jurist sein, wenn man bei diesem Begriff an andere Beweggründe als zum Beispiel an strafbare Autorennen denkt. Nämlich an sogenannte „niedrige Beweggründe“, sprich Heimtücke, Habgier, Hass, Mordlust, Grausamkeit, Vorsatz. Dass die Raser vorsätzlich handeln, wird niemand bestreiten. Aber sicher nicht mit dem Vorsatz, jemanden zu töten. Bei „Fahrlässiger Tötung“ beträgt der Strafrahmen „Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren“. Ersteres scheidet aus, letzteres dürfte in Betracht kommen. Warten wir’s ab.
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Weindorf für Reiche?
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Schluss mit den Klischees zum Weindorf!“ vom 2. September.
Als ich vor mehr als 30 Jahren aus beruflichen Gründen von Hamburg nach Stuttgart zog, war mein erster Besuch auf dem Weindorf ein bleibendes ...
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Guter Vorschlag
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Brantner fordert Beamten-Reform“ vom 4. September.
Wenn sich Frau Brandtner (Grüne) und Herr Linnemann (CDU) in diesem Punkt einig sind, sollte man auch die SPD davon überzeugen und dieses Vorhaben in ...