Klaus von Sichart, Neckartenzlingen. Zu Berichten zur Rechtschreibung der Nürtinger Zeitung vom 30. und 31. Januar. Ausgerechnet eine Formulierung im Bildungsplan für Grundschulen in Baden-Württemberg führt direkt ins Verderben: „Ausgehend von lautgetreuen Verschriftungen entdecken die Kinder Regelmäßigkeiten . . .“ Lautgetreu höre ich das Wort „Besen“ und „verschrifte“ es lautgetreu als „Besän“. Buchstabengetreu höre und sehe ich das Wort „Besen“ und schreibe mit Hilfe der Augen „Besen“.
Schreiben ist ein optischer Vorgang, und Schüler prägen sich die Wortgestalten über die Augen ein. Schüler, die lautgetreu über das Gehör „Fata“ statt „Vater“, „Ängel“ statt „Engel“ und „Fogäl“ statt Vogel schreiben, prägen sich die falschen Wortgestalten ein und sind daher nach dem Grundgesetz, Artikel 2/2 (Jeder hat ein Recht auf . . . körperliche Unversehrtheit) geschädigt.
Nach den Ergebissen von Hirnforschung und Gestaltpsychologie ist diese Prägung nur schwer zu löschen und damit zu korrigieren. Es bleibt eine jahrelange Unsicherheit. Daraus ergibt sich, dass das Kultusministerium diese schädliche Methode nicht nur verbieten kann, sondern verbieten muss!
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Weindorf für Reiche?
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Schluss mit den Klischees zum Weindorf!“ vom 2. September.
Als ich vor mehr als 30 Jahren aus beruflichen Gründen von Hamburg nach Stuttgart zog, war mein erster Besuch auf dem Weindorf ein bleibendes ...
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Guter Vorschlag
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Brantner fordert Beamten-Reform“ vom 4. September.
Wenn sich Frau Brandtner (Grüne) und Herr Linnemann (CDU) in diesem Punkt einig sind, sollte man auch die SPD davon überzeugen und dieses Vorhaben in ...