Rolf Weber, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Neue Förderung für Energiespeicher?“ vom 10. Juni. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt als Bundesgesetz zur Sicherung der Stromnetzstabilität für jede Fotovoltaikanlage vor, die maximale Wirkleistungseinspeisung (in das öffentliche Stromnetz) auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Wer nun das besagte Förderprogramm des Landes in Anspruch nehmen will muss sich verpflichten, die Wirkleistungseinspeisung von 70 auf 50 Prozent (!) zu drosseln. „Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der Fotovoltaikanlage, mindestens aber für 20 Jahre“.
Zu Anfängen des Landesprogramms gab es diese Einschränkung noch nicht. Sie steht dem selbsterklärten Ziel im – nur scheinbar – grünen Musterländle, zum Bau von zusätzlichen Fotovoltaikanlagen anzureizen und die Belastung der Verteilnetze zu senken, entgegen.
Leserbriefe | 08.10.2025 - 05:00
Die Bäume werden dringend benötigt
Johann Striegel, Unterensingen. Zum Artikel „Wo ist Platz für Bäume?“ vom 27. September.
Bei der Gemeinderatssitzung in Unterensingen war ein Punkt das sogenannte „100-Bäume-Programm“. Der Bericht in der Nürtinger Zeitung hat das sehr genau ...
Leserbriefe | 08.10.2025 - 05:00
Traditionssendung droht das Aus
Kai Schulz, Nürtingen. Zum Artikel „Protest gegen Ende von SWR-Bahnserie“ vom 1. Oktober.
Mit großer Bestürzung habe ich erfahren, dass der SWR plant, die traditionsreiche TV-Sendung „Eisenbahn-Romantik“ nach über drei Jahrzehnten aus dem Programm zu ...