Rolf Weber, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Neue Förderung für Energiespeicher?“ vom 10. Juni. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt als Bundesgesetz zur Sicherung der Stromnetzstabilität für jede Fotovoltaikanlage vor, die maximale Wirkleistungseinspeisung (in das öffentliche Stromnetz) auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Wer nun das besagte Förderprogramm des Landes in Anspruch nehmen will muss sich verpflichten, die Wirkleistungseinspeisung von 70 auf 50 Prozent (!) zu drosseln. „Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der Fotovoltaikanlage, mindestens aber für 20 Jahre“.
Zu Anfängen des Landesprogramms gab es diese Einschränkung noch nicht. Sie steht dem selbsterklärten Ziel im – nur scheinbar – grünen Musterländle, zum Bau von zusätzlichen Fotovoltaikanlagen anzureizen und die Belastung der Verteilnetze zu senken, entgegen.
Leserbriefe | 13.12.2025 - 05:00
Warum die Ministerin Recht hat
Jürgen Merkle, Neuffen. Zum Leitartikel „Keine Zeit für Klassenkampf“ vom 5. Dezember.
Es ist kein guter Stil, wenn eine Ministerin ausgelacht wird. Sie hatte mit ihrem Vortrag recht. Eine Finanzierung aus Steuermitteln belastet nicht allein die ...
Leserbriefe | 11.12.2025 - 05:00
Den Staat neu aufstellen
Helmut Weber, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Ich halte nichts von Gejammer“ vom 15. November.
Ferdinand von Schirach empfiehlt dem Staat eine Änderung der Legislaturperiode für die Bundesregierung, außerdem für die Wahl in den Bundesländern, die für ...