Gerhard Jakob, Neckartenzlingen. Zum Kommentar „Fledermäuse und Stromnetze“ vom 15. Juni. Man fragt sich, ob Wirtschaftsminister Philipp Rösler nicht wusste, dass der Naturschutz bei uns Verfassungsrang hat, als er die Forderung aufstellte, Naturschutzregeln zugunsten eines schnelleren Ausbaus der Stromnetze auszuhebeln.
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung . . .“, lautet Artikel 20a des Grundgesetzes.
Eine Einschränkung der Rechtsprechung in Naturschutzfragen würde also ohne Zweifel gegen das Grundgesetz verstoßen. Man darf also davon ausgehen, dass ein entsprechendes Gesetz im Rösler’schen Sinne vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben würde.
Und um noch eines draufzusetzen, fordert Wirtschaftsminister Rösler, Regelungen der Fauna-Flora-Habitat- sowie der Vogelschutzrichtlinie außer Kraft zu setzen. Diese beiden Richtlinien sind aber EU-Recht und können nur im Einvernehmen mit den anderen EU-Mitgliedern geändert werden.
Die Chancen auf eine Beschränkung des Naturschutzrechts sind also praktisch gleich null. Die FDP erwies sich also wieder einmal als eine Partei von gestern und als Zukunftsbremse und nicht der Naturschutz.
Es wundert mich gar nicht, dass sich der Kommentator Wolfgang Molitor die Chance nicht entgehen ließ, dem Naturschutz eins überzuziehen. Es lohnt sich aber nicht, sich mit dieser Rabulistik auseinanderzusetzen.
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