Helmut Hartmann, Nürtingen. Zum Artikel „Region klagt gegen Regierungspräsidium“ vom 26. Juli. Jetzt soll also das Verwaltungsgericht darüber entscheiden, ob die Biogasanlage gebaut werden darf. Wie so oft sollen Juristen dann entscheiden, wenn die Politik keine Lösung findet. In diesem Fall war für mich erstaunlich, dass nahezu alle Beteiligten die Anlage an sich für gut und sinnvoll finden, aber beim Standort gibt es diese Unterschiede.
Von den Planern in der Region wurde in erster Linie bemängelt, dass der Investor und die Stadtwerke Nürtingen keine überörtliche Standortsuche getätigt haben, nachdem im Raum Nürtingen kein anderer besser geeigneter Standort gefunden wurde. Ich kann aber verstehen, dass die Stadtwerke Nürtingen nicht irgendwo investieren wollen, sondern dort, wo sie aktiv tätig sind. Dieser Konflikt zeigt auch auf, wie schwer es sein wird, die Energiewende bundesweit hinzubekommen. Neue dezentrale Energieerzeugungsanlagen werden gelobt und die große Mehrheit ist dafür. Aber bitte nicht bei uns, die Störungen im Landschaftsbild sollen bitte andere hinnehmen.
Ich bin gespannt, wenn die ersten Windräder im Grünzug gebaut werden sollen, wie der Konflikt mit dem Freiraumschutz gelöst werden soll. Der Spruch vom Oberbürgermeister Spec aus Ludwigsburg, „Wir müssen das Unternehmen und nicht das Unterlassen fordern“, muss aus meiner Sicht noch viel breitere Unterstützung bekommen.
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