Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Artikel „München und Berlin schaffen Schwarzfahren ab“ vom 10. Juli.
Sicher sind in unserer Umgangssprache seit vielen Jahrzehnten Straftaten und andere illegale Handlungen mit dem Wort schwarz umschrieben. Sei es das genannte Schwarzfahren, das im Strafrecht als Beförderungserschleichung bezeichnet wird und nach Paragraf 265 a Strafgesetzbuch seit der 8. Strafrechtsnovelle 1935 auf Antrag verfolgt werden kann. 1935 stand Deutschland allerdings nicht im Ruf eines politisch korrekten oder sprachsensiblen Staates.
Schwarzfahren ist bereits beschrieben, Schwarzbauten (illegal, also ohne Genehmigung errichtete Bauwerke), Schwarzarbeit (Betrug der Allgemeinheit um Sozialversicherungsbeiträge und Steuern), Schwarzgeld (illegal erworbenes Geld) – alles Begriffe, die das Wort Schwarz in Zusammenhang mit illegalen Leistungen bringen und diese Handlungen relativieren. Das ist wohl der Beweggrund der Umbenennung, und sicher kein Fehler.
Unsere deutsche Sprache lebt und verändert sich. Wer sensibel mit ihr umgeht, bewahrt sie als Kulturgut und macht sie gerechter. Darüber sollten wir uns freuen und nicht per se irgendwelche Untaten sehen. Als Schwarze bezeichnen sich eben nicht erst seit „black lives matter“ Menschen mit einer bestimmten Hautfarbe, dies sollte nicht mit Illegalem in Verbindung gebracht werden.
Leserbriefe | 18.10.2025 - 05:00
Das Ergebnis innerer Kämpfe
Raul Guerreiro, Nürtingen.
Alle Konflikte und Straftaten haben ihre eigenen Wurzeln. Das ist jedem Gerichtshof bekannt, und die Schwere der Strafen wird immer stark beeinflusst durch die inneren Absichten der Beschuldigten – egal, welchen Sozialrang ...
Leserbriefe | 18.10.2025 - 05:00
Aufstand der Unzufriedenen
Martin Baumer, Deizisau. Zum Artikel „Studie: Rechte gewinnen durch Zusammenarbeit“ vom 19. September.
„Eine Demokratie heißt, das Volk ist der Chef und nicht ein bezahlter Politiker“ (Hart aber fair, Roger Köppel). Dem ist eigentlich nichts ...