Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen. Zum Kommentar „Menschlich“ vom 17. Januar. Der Schreiber des Kommentars, Christian Gottschalk, hat offenbar vergessen, hinter der Überschrift „Menschlich“ das Fragezeichen zu setzen. Weder seine Argumentation noch seine Schlussfolgerung sind logisch und schon gar nicht menschlich. Vermutungen in den Raum zu stellen, Angehörige könnten das Gefühl haben, der Verstorbene könnte „ausgeschlachtet“ (dieser Begriff verbietet sich eigentlich zu diesem humanen Thema) werden, scheinen mir eher aus der Feder eines Literaten von Psychoromanen zu stammen.
Auch die weitere Argumentation der Einschränkung der persönlichen Freiheit ist schon sehr weit hergeholt. Jeder könnte doch bei der Widerspruchslösung anonym widersprechen – freiwillig! Hat sich der Autor überhaupt den Gesetzentwurf durchgelesen? Und dann noch von einem eventuellen „Bashing“ (bei Ablehnung) im Netz zu sprechen, entbehrt jeglicher Grundlage. Dieser Kommentar erfordert Widerspruch! Interessant auch die Tatsache, dass Deutschland Spendeorgane importiert – aus Ländern mit Widerspruchslösung. Opportunismus pur.
Vielleicht gibt die Entscheidung einen deutlichen Hinweis auf die Befindlichkeit unserer Gesellschaft. Schade, dass der Gesetzgeber diese Chance verpasst hat.
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