Dieter Braunmüller, Nürtingen. Nach wie vor wird gerätselt, seit wann Verbindungen zwischen der Stadtverwaltung und dem Reutlinger Hotelinvestor Neveling bestehen. Vermutlich war dies Ende 2015.
Am 6. Oktober 2015 befasste sich der Gemeinderat mit den Wettbewerbsergebnissen des Ideenwettbewerbs „Westlicher Neckar“. Es wurde beschlossen, den Ersten Preisträger des Wettbewerbs, die ARGE Kittelberger, Fromm und Hähnig-Gemmecke, mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes für dieses Gebiet zu beauftragen. Durch diesen Rahmenplan sollen die Perspektiven dargestellt werden, wie sich die Stadt am westlichen Neckarufer entwickeln soll und welche Ideen aus dem Ideenwettbewerb zuerst umgesetzt werden. Weiterhin soll der Rahmenplan als Grundlage für den weiteren Planungsprozess dienen, um für Teilbereiche des Areals Realisierungswettbewerbe auszuloben.
Ende 2015 sollten der erste Schritt entwickelt und Anfang 2016 die interessierten Bürger in einem Bürgerbeteiligungsverfahren informiert werden. Die Bürger hätten dann die Möglichkeit, Ideen und Anregungen einzubringen. Die Fertigstellung des städtebaulichen Rahmenplans war für Mitte 2016 vorgesehen.
Es kam jedoch anders! Bereits am 3. Februar 2016 wurden vom OB die ersten Hotelpläne von Herrn Neveling vorgelegt. Dies belegt, dass die Verwaltung den oben erwähnten Beschluss des Gemeinderats vom 6. Oktober 2015 in die Schublade legte und sich stattdessen mit Hotelplänen des Herrn Neveling beschäftigte. Nachdem nun durch den Aufhebungsbeschluss zum Bürgerbegehren die Hotelaktivitäten gestoppt und alles wieder auf null gesetzt wurde, ist es höchste Zeit, den „vergessenen Beschluss“ aus der Schublade zu holen und die Erstellung eines Rahmenplanes im beschlossenen Ablauf zu beauftragen. Er könnte auch das unter Ziffer 2 des Aufhebungsbeschlusses erwähnte offene Mediationsverfahren ersetzen. Dies wäre formell der richtige Weg!
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Leserbriefe | 08.11.2025 - 05:00
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