Dr. Gerhard Steigerwald, Nürtingen. Wie kann man denn eine staatliche Eheschließung für Lesben und Schwule fordern, wenn das überhaupt gar keine Ehe ist? Nach dem Grundgesetz Artikel 6 ist die Ehe eine Verbindung von Mann und Frau zur Gründung einer Familie. Wenn jetzt sogar die christliche CDU auf die sogenannte „Ehe für alle“ eingehen will, dann muss sie sich fragen lassen, ob sie mal wieder um der Wählerstimmen willen ihre christlichen Grundsätze und damit ihre christlichen Wähler verrät.
Wenn man für die Einführung der Homo-Ehe die Verantwortung ins Spiel bringt, so ist das ein irreführendes Scheinargument. Ein staatliches Gesetz, erst recht nicht ein Ehegesetz, kann Verantwortung zwischen Partnern nicht herstellen, erst recht nicht erzwingen oder gar ersetzen. Das ist doch eine private Angelegenheit, wenn Schwule oder Lesben sich lebenslange Treue versprechen wollen. Was geht denn das den Staat an?
Ich sehe überhaupt keine Berechtigung dafür, eine gleichgeschlechtliche Verbindung staatlich als Ehe zu sanktionieren. Diese Art von Verbindung hat für den Staat überhaupt keinen gesellschaftlichen Nutzen im Gegensatz zur Ehe nach dem Grundgesetz. Diese ist die Keimzelle des Staates und bedarf deswegen des Schutzes und der finanziellen Unterstützung.
Die sogenannte Homo- beziehungsweise Lesben-Ehe bringt zudem Homos und Lesben unberechtigte finanzielle Vorteile gegenüber den Männern und Frauen, die in Freundschaft und ohne Trauschein mit ihren gleichgeschlechtlichen Freunden zusammenleben. Und wenn die Schwulen und Lesben auch noch Kinder adoptieren, dann fehlt da immer für die adoptierten Kinder ein Elternteil – entweder Vater oder Mutter. Die psychischen Schäden, die daraus bei den betroffenen Kindern entstehen, werden unsere Sozialkassen und alle Steuerzahler noch Milliardensummen jahrzehntelang kosten.
Leserbriefe | 31.12.2025 - 05:00
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