Ob beim Bummeln oder Online-Shopping: Beim Einkaufen stoßen Kundinnen und Kunden jetzt auf zwei neue Label. Sie informieren darüber, welche Rechte Verbraucher bei Problemen haben - etwa wenn die Waschmaschine oder das Smartphone schnell kaputtgehen.
Wer Konsumgüter verkauft, muss nun (seit dem 27. September) mit dem «Gewährleistungslabel» zum Beispiel an der Kasse darauf hinweisen, dass Verbraucher mindestens zwei Jahre lang gesetzliche Rechte haben. Denn liegt ein Gewährleistungsfall vor, haben Verbraucher Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz.
Gibt ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie auf die Haltbarkeit eines Produkts, muss er dieses künftig mit dem sogenannten GARAN-Label kennzeichnen. So sollen Verbraucher schnell sehen, wie viele Jahre alles einwandfrei funktionieren soll - und sonst vom Hersteller kostenlos repariert oder ersetzt wird. Die Pflicht gilt für freiwillige gewerbliche Garantien, die mehr als zwei Jahre gültig sind, die gesamte Ware abdecken und für Verbraucher nicht zusätzlich Geld kosten.
Die beiden Label sind in der ganzen EU gleich gestaltet, um sie gut erkennen zu können.
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