Wirtschaft

Hohe Kerosinkosten: Eurowings prüft Kurzarbeit

Heben im Winter wahrscheinlich seltener ab: Flugzeuge der Gesellschaft Eurowings. (Archivbild) Henning Kaiser/dpa

Wegen hoher Kerosinkosten prüft die Fluggesellschaft Eurowings, ob sie Beschäftigte im Winter in die Kurzarbeit schickt. Die Lufthansa-Tochter führt dazu bereits Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit und hat im aktuellen Programm erste Flüge gestrichen, wie ein Sprecher in Köln bestätigte. Zuvor hatte «Der Spiegel» berichtet. Das Unternehmen hatte seine Beschäftigten in dieser Woche schriftlich informiert. 

Dem Kostendruck fallen als Erstes die gerade erst gestarteten Verbindungen von Köln und Stuttgart nach Dubai zum Opfer. Auf den sehr langen Strecken ist der Nachteil durch den verteuerten Treibstoff besonders groß. Ab Berlin soll das arabische Drehkreuz aber weiterhin angeflogen werden. Weitere Streichungen sollen eher einzelne Frequenzen, nicht aber ganze Strecken treffen. Insgesamt will das Unternehmen fünf Prozent seines geplanten Programms kürzen, wie aus dem Brief der Geschäftsführung hervorgeht. 

Zum möglichen Ausmaß der Kurzarbeit machte Eurowings keine Angaben. Zudem soll in der Verwaltung gespart und auf die geplante Weihnachtsfeier verzichtet werden. Die Gewerkschaft Verdi will bei der Ausgestaltung der Kurzarbeit mitreden und pocht darauf, dass Zahlungen der Arbeitsagentur gegebenenfalls aufgestockt werden. «Die Lufthansa erwirtschaftet unter dem Strich auch aktuelle Gewinne», erklärt dazu Verdi-Sekretär Marvin Reschinsky.

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hatte zuvor bereits den Lufthansa-Konzern für die aus ihrer Sicht zu kostspielige Übernahme einer Minderheit bei der portugiesischen Tap kritisiert. «Wer in Lissabon mit finanzieller Stärke überzeugt und bereit ist, einen erheblichen Aufpreis für eine Minderheitsbeteiligung zu zahlen, kann gegenüber den eigenen Beschäftigten nicht gleichzeitig so tun, als seien harte Einschnitte alternativlos», erklärte VC-Vize Oliver Löwe.

© dpa-infocom, dpa:261016-930-850585/1

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