«Ikea» als Name und «montagefertige» politische Vorschläge: So präsentierte eine extrem rechte belgische Partei ihren Plan für eine Einwanderungsreform. Die gleichnamige schwedische Möbelhauskette ging rechtlich dagegen vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun in ihrem Sinne geurteilt.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg sehen eine mögliche Beeinträchtigung der Marken und Interessen vom Möbelhaus Ikea - und keine überwiegenden Interessen der politischen Organisation. Diese hatte mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung argumentiert.
Die radikal rechte Partei Vlaams Belang hatte IKEA im November 2022 als Abkürzung für ihr einwanderungskritisches Programm «Immigratie Kan Echt Anders» (Einwanderung geht tatsächlich auch anders) verwendet. In einer Präsentation nutzte sie auch Stilelemente des Möbelherstellers.
Dagegen wehrte sich die Firma Ikea zunächst vor einem belgischen Gericht. Dieses wandte sich an den EuGH, um zu klären, wie das europäische Recht in dieser Frage auszulegen ist.
Eine Entscheidung im konkreten Fall ist das EuGH-Urteil noch nicht. Diese trifft das belgische Gericht und muss dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten.
© dpa-infocom, dpa:260908-930-651116/1