Wer einen Batteriespeicher zu Hause hat, kann damit künftig leichter am Strommarkt teilnehmen. Die Bundesnetzagentur hat neue Regeln festgelegt, wie der aus diesen Speichern ins Netz eingespeiste Strom abgerechnet werden soll. Die Regeln gelten auch für Zwei-Richtungs-Ladepunkte, über die bestimmte Elektroautos gespeicherten Strom wieder abgeben können. Zuvor hatte das «Handelsblatt» über die neuen Regeln berichtet.
Bisher mussten selbst erzeugter Grünstrom - etwa von einer PV-Anlage auf dem Dach - und Netzstrom in Speichern streng getrennt werden, wie die Behörde mitteilte. Eine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) konnten nur reine Grünstromspeicher erhalten. «Bidirektionale Ladepunkte, die sowohl zum Laden von Elektromobilen als auch - gleich einem Stromspeicher - zur Rückspeisung von Strom aus den Autos genutzt werden können, waren bisher ausgeschlossen», teilte die Netzagentur mit.
Laut der Behörde sollen diese starren Begrenzungen mit den neuen Regeln jetzt überwunden werden. Haushalte, die ihren Solarstrom selbst nutzen und Überschüsse einspeisen, sowie Unternehmen können demnach ihre Stromspeicher und Ladepunkte zu ihrem eigenen Vorteil nutzen. «Das hilft gleichzeitig dem Strommarkt und der Integration der erneuerbaren Energien.»
Die Bundesnetzagentur nennt das neue Regelwerk «MiSpeL»-Festlegung. Mispel ist dabei die Abkürzung von «Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten». Die neuen Regelungen sollen in den kommenden zwölf Monaten von den Netzbetreibern umgesetzt werden. Für bestimmte Regeln ist auch noch eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission nötig.
Mit den neuen Regelungen bleibe die EEG-Förderung erhalten und werde auch für zwischengespeicherten erneuerbaren Strom gezahlt, erklärte die Bundesnetzagentur. Auch für eine Rückspeisung von zwischengespeichertem Netzstrom, der zuvor aus dem Netz entnommen wurde, seien Vorteile vorgesehen: «Es müssen entsprechend weniger Umlagen und Netzentgelte für den Netzbezug gezahlt werden.» Die ins Netz zurückgespeisten Mengen würden dafür saldiert. Die Mispel-Festlegung regele jetzt, wie diese anteilig «förderfähigen» und «saldierungsfähigen» Strommengen bestimmt werden.
«Die Mispel-Festlegung wird (...) unzählige große und kleine Stromspeicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem aktivieren», erklärte Behördenpräsident Klaus Müller laut der Mitteilung. «Damit können Millionen von engagierten Haushalten zu aktiven Gestaltern der Energiewende werden.»
Die bidirektionale Nutzung von Ladepunkten helfe der Elektromobilität und dem Stromsystem. «Deutschland kann so zu einem Vorreiter beim bidirektionalen Laden werden.» Von der Automobilindustrie erwarte er jetzt «ein Feuerwerk an Engagement, um bidirektionales Laden zu dem Top-Flexibilitätsmotor in Deutschland zu machen», ergänzte Müller bei einer Veranstaltung in Berlin.
Nach Angaben des Datenportals Battery-Charts der RWTH Aachen gibt es in Deutschland derzeit mehr als 2,7 Millionen Heimspeicher mit jeweils weniger als 30 Kilowattstunden Speicherkapazität. Zusammengenommen kommen sie auf eine Speicherkapazität von 23,6 Gigawattstunden. Eine einzige vollständige Entladung dieser Speicher entspricht dem Jahresverbrauch von gut 6.700 Haushalten bei einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden.
Bei den Elektroautos ist zu beachten, dass derzeit die meisten Wagen aus technischen Gründen ihren geladenen Strom nicht ins Heimnetz oder ins öffentliche Netz zurückspeisen können. «Die Zahl der Elektroautos, die bidirektionales Laden unterstützen, ist noch gering», stellt der ADAC fest.
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