In diesem Sommer lag in Deutschland zu rund 148.000 Menschen ein offener Haftbefehl vor. Die meisten von ihnen waren Deutsche sowie Staatsangehörige aus Rumänien und Polen. Das teilte die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier hin mit. In ihrer Antwort weist sie zudem darauf hin, dass im vergangenen Jahr etwas mehr Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen erledigt (129.897) als im zentralen polizeilichen Informationssystem neu ausgeschrieben (128.650) wurden. Über die Antwort aus dem Bundesinnenministerium berichtete zuerst die «Welt am Sonntag».
Daraus geht auch hervor, dass von den insgesamt 148.311 Menschen, die zum Stichtag 1. Juli per Haftbefehl gesucht wurden, 11,2 Prozent ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, 1,5 Prozent waren demnach deutsche Doppelstaatler. 87,9 Prozent der Gesuchten besaßen nur eine oder mehrere ausländische Staatsbürgerschaften oder die Staatsangehörigkeit war unbekannt.
Bei den Neuerfassungen zu offenen Haftbefehlen ist der Anteil Deutscher den Angaben zufolge größer. 2025 lag er bei 38,7 Prozent.
Sowohl die Grünen als auch Münzenmaier hatten Zahlen zu offenen Haftbefehlen bereits in der Vergangenheit abgefragt. Zum Stichtag 1. April 2025 bestanden zu 148.515 Menschen Ausschreibungen zu nicht vollstreckten Haftbefehlen.
Gerade bei gefährlichen Gewalttätern und Wiederholungstätern müsse die Vollstreckung konsequent und mit hoher Priorität vorangetrieben werden, sagt der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler. Der hohe Anteil ausländischer Staatsangehöriger sei ein ernstzunehmender Befund, bilde aber nicht den Anteil von Ausländern an der Kriminalität ab. Denn deutsche Staatsangehörige hätten häufig leichter feststellbare Anknüpfungspunkte im Inland und würden daher mit höherer Wahrscheinlichkeit aufgegriffen.
Bei Ausländern sei die Situation anders - «sie können sich im Ausland aufhalten, Deutschland verlassen haben oder bereits abgeschoben worden sein», erklärt Fiedler, der früher Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter war. Ihre Haftbefehle blieben unter Umständen längere Zeit bestehen.
Wird ein Straftäter vor der vollständigen Verbüßung seiner Haftstrafe abgeschoben, gibt es einen sogenannten Vollstreckungshaftbefehl. Er dient dazu, die noch offene Strafe vollstrecken zu können, falls der Abgeschobene nach Deutschland zurückkehren sollte.
Fiedler betont zudem, ein erheblicher Teil der nicht vollstreckten Haftbefehle entfalle auf Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund nicht bezahlter Geldstrafen. In seinem Heimatbundesland Nordrhein-Westfalen sei zuletzt mehr als jeder zweite offene Haftbefehl ein solcher Fall gewesen.
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