Rolf Weber, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Wunsch nach offenem Dialog“ vom 29. Juni und zum Artikel „Bürgerinitiative will klagen“ vom 28. Juni. In den Pressemitteilungen der Bürgerinitiative und Fraktion NT 14 vom 28. und 29. Juni wird auf die seitens der Stadt mit dem Reutlinger Investor Neveling bereits getroffenen „Rahmenvereinbarungen beziehungsweise -bedingungen“ hingewiesen. Gemäß Protokoll zur Gemeinderatssitzung am 19. Juni: Stadträtin Rieger hat moniert, dass sie bislang „auf ihre Frage, auf welcher Rechtsgrundlage diese Rahmenbedingungen festgelegt wurden . . . bisher keine Antwort erhalten“ hat. OB Heirich, der gelernte Jurist, führte hierzu unter anderem aus, „auch andere Interessenten können sich jederzeit bei der Stadt melden“.
Absurder geht’s ja wohl nicht mehr, das ist ja wie in einem Tollhaus! Erst trifft man mit/auf dem/den Investor Neveling maßgeschneiderte Vereinbarungen und legt sich damit fest und dann wird gönnerhaft anderen Interessenten signalisiert, dass sie sich nachträglich noch beteiligen können. Mich interessiert, was in den Rahmenvereinbarungen steht. Daneben frage ich mich immer öfter, welchen funktionalen Stellenwert der Gemeinderat in seiner jetzigen Zusammensetzung tatsächlich hat.
Der Gemeinderat sollte jetzt im Sinne des dringend erforderlichen Stadtfriedens dem bisherigen Prozedere – Durchmarsch von OB Heirich auf Teufel komm raus zum Ende seiner Amtsperiode – schnellstens ein Ende bereiten. Hierzu hat er Gelegenheit entweder in der Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause am Montag, 23. Juli (16 Uhr) oder am Dienstag, 24. Juli (18 Uhr); die TOPs hierzu sind bislang nicht öffentlich. Alle interessierten Nürtinger sollten sich diese Termine freihalten!
Die Bürgerinitiative hat es sich mit der Entscheidung über eine Klage respektive Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart sicherlich nicht leicht gemacht. Ich unterstütze nicht nur ideell diese Vorgehensweise und wünsche raschen Erfolg.
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