Markus Gohl, NT-Reudern. Zum Tagesthema „Stopp“ vom 16. März. Herr Wallet attestiert Frau Zypries, sich nicht informiert zu haben. Es ginge bei dem von der Leyen’schen Plan, Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren, nicht um Kontrolle und Aufzeichnung aller Internetbewegungen, sondern um eine Maßnahme der Prävention. Wie kann es um Prävention gehen, wenn bereits bestehende und bereits angefertigte Inhalte für deutsche Internetnutzer gesperrt werden? Herr Wallet kann zwar die Befürchtung nachvollziehen, dass eine derartige Sperre auch missbraucht werden könnte, interessanterweise hat er als Journalist jedoch großes Vertrauen in die Exekutive. Einerseits sollen die vom BKA geführten Listen geheim bleiben, um nicht auch noch Werbung für diese Seiten zu machen. Andererseits kann keiner prüfen, ob nicht eine Seite mit schlichtweg politisch umstrittenen Inhalten auf der Liste landet. Wie soll man in so einem Fall gerichtlich dagegen vorgehen? Soll man wie Herr Wallet naiv darauf vertrauen, dass dies nicht passiert? Warum sollte man? Macht wird aus gutem Grund nur zeitweise vom Volk verliehen, weil staatliche Macht immer dazu verführt, diese zu missbrauchen.
Des Weiteren kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass sich sowohl Herr Wallet als auch Frau von der Leyen nicht richtig informiert haben. Wenn man diese Seiten in Deutschland sperrt, kann man in anderen Ländern trotzdem noch auf deren Inhalte zugreifen. Darüber hinaus ist es kein Problem, derartige Sperren zu umgehen. Die Sperren betreffen also niemanden. Diejenigen, die sich solche Seiten ohnehin nicht anschauen, werden davon erst mal nicht betroffen, und jene Nutzer, die auf der Suche nach diesen Inhalten sind, kennen die Möglichkeiten, Sperren zu umgehen. Muss man Kinderpornografie nun also hinnehmen? Keineswegs. Da dies aber ein globales Problem ist, ist es mit nationalen Maßnahmen nicht in den Griff zu bekommen. Wenn es möglich ist, in wirtschaftlichen Fragen international sehr eng zusammenzuarbeiten, dann sollte es auch möglich sein, internationale Abkommen zu schließen, um die Seitenbetreiber in anderen Ländern dingfest zu machen.
Eines haben Internetsperren und das oft und aus aktuellem Anlass diskutierte Verbot von „Killerspielen“ gemein: Sie sind bloße Symbolpolitik, die Tätigkeit vortäuscht. Derartige Maßnahmen sind vergleichsweise billig und schnell zu haben. Jugendarbeit und saubere Polizeiarbeit sind zeit- und personalaufwändig und damit teuer. Wie kann man nur glauben, dass ein Verbot von „Killerspielen“ in Zeiten von Internettauschbörsen und EU-weitem Binnenhandel irgendeine Wirkung entfaltet? Kaum vorzustellen: Bereits zu meiner Schulzeit Anfang der 90er wurden Computerspiele auf dem Schulhof getauscht, was das Zeug hielt. Aufwändig war lediglich, den Stapel Disketten zu kopieren.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
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