Leserbriefe

Rechtfertigt eine Drohung den Angriff?

Helmut Weber, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Israel: ein Drittel der Rampen für Raketen in Iran zerstört“ vom 17. Juni.

Wer auch immer einer Drohung ausgesetzt ist, sollte sich darauf vorbereiten. Die Drohung selbst – unabhängig davon, ob sie von einer politischen Zelle oder einer nationalen Führung ausgeht – rechtfertigt jedoch keinen Angriff auf den Urheber, schon gar keinen existenziellen oder gar tödlichen. Eine solche Antwort ist selbst ein Akt der Aggression, und ihre Akteure brechen dabei das Recht, auch wenn sie sich auf vorgebliche Selbstverteidigung berufen.

Mit dem Bibel schwenkenden Trump und seinem psychotischen Machtverhalten tritt eine seelenlose Rechtfertigung von Gewalt in den Kreis der scheindemokratisch oder autokratisch geführten Staaten. Die Welt hat eine alte/neue, nun aber offen praktizierte politische Handlungstaktik vor sich – eine, die durchaus ansteckend wirken kann.

Eine Triebkraft, die mittels Erpressung und Willkür (Stichworte: „Deals“, Ukraine, Gaza, Iran etc.) das politische Geschehen auf Kontinenten oder gar dem gesamten Planeten so zu steuern versucht, dass daraus wirtschaftlicher oder hegemonialer Erfolg resultiert, trägt das Kalkül krimineller Clans in sich. Clans, die Menschen und Rechte wie Figuren über das Schlachtfeld eines Schachbretts ziehen – mit dem Unterschied, dass dies vor den Augen einer „gelähmten“ Weltöffentlichkeit geschieht.

Dass eine deutsche Regierung mit zahlreichen Rechtfertigungen und Unterstützungsleistungen in diesem Spiel einseitig mitwirkt, ist für mich nicht nur ein Zeichen politischen Versagens, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden Souveränitätsmangels.

Zur Startseite