Leserbriefe

Quo vadis „Gleis 13“?

Fritz Eisele, Nürtingen. Zum Artikel „Droht Wohnbauprojekt „Gleis 13“ das Aus?“ und Kommentar „Ein schmaler Grat für alle“ vom 17. April.

Gut, dass über die drohende Bausünde in Nürtingen ausführlich berichtet wurde. Der breiten Öffentlichkeit ist nämlich noch nicht hinreichend klar, was für ein gigantisches Wohnsilo am Nürtinger Bahnhof entstehen soll.

Den Gemeinderäten sei Dank, dass sie mit ihrem Beschluss am 10. Februar noch rechtzeitig die Reißleine gezogen haben, um sich die Möglichkeit für eine grundlegende Überarbeitung des heftig kritisierten Entwurfes offen zu halten.

Der gewaltige Riegel ist städtebaulich ein trennendes Element, der westlichen und östlichen Bahnstadt. Es drängt sich die Frage auf, warum bei der Bebauung von „Gleis 13“ nicht derselbe einfügende und verträgliche Maßstab zugrunde gelegt wird, wie auf der anderen Seite der Gleise. Der völlig überdimensionierte Bauklotz muss deshalb in der Höhe und Grundfläche drastisch reduziert werden.

Die geplante Gebäudehöhe mit 26 Meter ist auf circa 16 Meter, also gestaffelt vier bis fünf Stockwerke, zu reduzieren. Dies entspricht den Gebäuden im Neckarpark an der Stuttgarter Straße. Für einen einladenden Stadtzugang ist ein größerer Abstand des Komplexes zur Oberboihinger Straße unverzichtbar und bei einer derart verdichteten Bebauung sind Freiflächen obligatorisch.

Trotz deutlicher Reduzierung der ursprünglich geplanten 300 Wohnungen könnten immer noch circa 150 Wohnungen entstehen, die zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes beitragen. Falls der Investor zu 100 Prozent Sozialwohnungsbau realisieren will, haben aber nur Besitzer eines Wohnungsberechtigungsscheins (WBS) einen Anspruch. Für Wohnungssuchende ohne WBS, besteht ebenfalls ein großer Bedarf an kleinen, bezahlbaren Wohnungen. Der vom Investor aufgebaute Druck, deutet darauf hin, möglichst schnell zu einem genehmigten Bauplan zu kommen, um dann schnell zu verkaufen und den maximalen Gewinn aus dem Projekt zu ziehen, nach dem Motto: Gewinn privatisieren und Kosten vergesellschaften. Darauf sollte sich der Gemeinderat auf keinen Fall einlassen. Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit!

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