Leserbriefe

Plagiatsvorwürfe weiter umstritten

Walter Stahli, Nürtingen. Zum Leserbrief „Die richtige Kandidatin“ vom 28. Juli.

Schon nach den ersten Zeilen wird ersichtlich, aus welcher politischen Ecke die Verfasserin kommt. Mir und auch Herrn Schneider wird „üble Nachrede“, Unkenntnis der „schriftlichen und mündlichen Aussagen der Kandidatin“, mangelnde Information usw. vorgeworfen. Nach ihrer Darstellung soll der Plagiatsvorwurf gegen Frau Brosius-Gersdorf nun endgültig ausgeräumt sein. Stimmt das? Nein, denn das von den Eheleuten Brosius-Gersdorf bei der Stuttgarter Anwaltskanzlei Quaas & Partner in Auftrag gegebene Gutachten ist lediglich vorläufig. Es geht mir übrigens nicht darum, der AfD nachzueifern. Ich befürworte weder die Nähe von Weidel, Chrupalla & Co. zu Putin, noch Putins sogenannte „spezielle Operation“ in der Ukraine. Bekannt dürfte sein, dass sich Frau Brosius-Gersdorf 2024 in einer Talkshow für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen hat – „wenn es genug Material gibt“. Aber obwohl dieses „Material“ über 1100 Seiten umfasst, ist es laut Sigmar Gabriel (SPD) „so dünn“, dass es nicht ausreichen würde. Er empfahl seiner Partei vielmehr, sich endlich den politischen Themen zuzuwenden, „die die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer scharenweise von der SPD zur AfD treiben“. Und übrigens: Was ist das für eine Demokratie, in der über zehn Millionen Wähler durch ein Parteiverbot daran gehindert werden sollen, ihr in der Verfassung verbrieftes, freies Wahlrecht auszuüben? Zum Thema Kopftuchverbot: Auch hier weicht die Meinung der Mehrheit deutlich von der Position der SPD-Kandidatin ab. Sie scheint noch immer nicht erkannt zu haben, dass das islamische Kopftuch ein Symbol der Abgrenzung von westlichen Werten ist. Dass Frau Brosius-Gersdorf die richtige Kandidatin sei, glaube ich weiterhin nicht. Ich schließe mich vielmehr der Einschätzung des ehemaligen Verfassungsrichters Peter M. Huber an, wonach die Positionen von Frau Brosius-Gersdorf sowohl in der Gesellschaft als auch unter Verfassungsrichtern „nicht mehrheitsfähig“ sind.

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