Rolf Weber, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Neue Förderung für Energiespeicher?“ vom 10. Juni. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt als Bundesgesetz zur Sicherung der Stromnetzstabilität für jede Fotovoltaikanlage vor, die maximale Wirkleistungseinspeisung (in das öffentliche Stromnetz) auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Wer nun das besagte Förderprogramm des Landes in Anspruch nehmen will muss sich verpflichten, die Wirkleistungseinspeisung von 70 auf 50 Prozent (!) zu drosseln. „Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der Fotovoltaikanlage, mindestens aber für 20 Jahre“.
Zu Anfängen des Landesprogramms gab es diese Einschränkung noch nicht. Sie steht dem selbsterklärten Ziel im – nur scheinbar – grünen Musterländle, zum Bau von zusätzlichen Fotovoltaikanlagen anzureizen und die Belastung der Verteilnetze zu senken, entgegen.
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Weindorf für Reiche?
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Schluss mit den Klischees zum Weindorf!“ vom 2. September.
Als ich vor mehr als 30 Jahren aus beruflichen Gründen von Hamburg nach Stuttgart zog, war mein erster Besuch auf dem Weindorf ein bleibendes ...
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Guter Vorschlag
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Brantner fordert Beamten-Reform“ vom 4. September.
Wenn sich Frau Brandtner (Grüne) und Herr Linnemann (CDU) in diesem Punkt einig sind, sollte man auch die SPD davon überzeugen und dieses Vorhaben in ...