Leserbriefe

Nationalhymne und Identität

Martin Baumer, Deizisau. Zum Artikel „Ramelow regt Debatte über neue Hymne an“ und zum Kommentar „Neue Nationalhymne? Kein Bedarf: Warum wir keine neue Hymne brauchen“ vom 30. August.

Neue Flagge, neue Hymne und mit der Volksabstimmung zum Artikel 146 zu einer neuen Verfassung. Es kommt eben auf die Gesinnung des Urhebers an, weniger auf die Sinnhaftigkeit seiner Aussage. Laut Kommentar brauchen wir keine neue Hymne: „Der Text der deutschen Hymne gehört zu den angenehmsten der Welt.“ Selbst Herr Habeck war, nach eigener Aussage, bei seiner Vereidigung von der Nationalhymne so überwältigt, dass er nicht singen konnte. Laut Herrn Ramelows Aussage: „Fremdeln viele mit der Nationalfahne.“ Das muss nicht unbedingt in der Farbgebung unserer Fahne gründen; vielmehr leben auch in Thüringen viele Menschen, die aus dem Ausland zugezogen sind und eine andere Fahne als „die ihre“ ansehen. Das sollte ein Politiker wie Herr Ramelow, der für Zuwanderung und Toleranz steht, aber auf dem Schirm haben. Mit dem Wiedererwärmen, mittels Volksabstimmung über eine neue oder überarbeitete gesamtdeutsche Verfassung abstimmen zu wollen, begibt sich Herr Ramelow auf das Niveau von Reichsbürgern. Denn deren Argument, die BRD nicht anzuerkennen, ist die fehlende oder ungültige Verfassung. Haben die Kritiker recht? Das Grundgesetz, siehe Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, ist nur vorläufig gültig, bis mit der Wiedervereinigung auch eine neue Verfassung in Kraft tritt, „die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Das Grundgesetz ist also gültig; nur hat man sich von Seiten der letzten Regierungen mit der Abstimmung durch die gesamtdeutsche Bevölkerung (seit Oktober 1990) etwas Zeit gelassen. Klar, wer lässt sich schon gerne kontrollieren? Mit dem Aussetzen der Abstimmung wird deutlich, wie träge der Wähler ist und wie machtgierig Regierungen sind.

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