Leserbriefe

Mehr Verantwortung im Radverkehr

Rolf Weber, Nürtingen. Zum Artikel „Wie E-Bikes Radfahrer an ihre Grenzen bringen“ vom 29. August.

Als passionierter Radfahrer – seit einigen Jahren auch mit einem E-Bike unterwegs – überrascht mich die negative Entwicklung nicht besonders. Zu einseitig betrachtet sind jedoch die Auswirkungen infolge der technischen Entwicklung. Nicht die – motorisierten – Biker sind oft das Problem, sondern deren Grundeinstellung, sich der jeweiligen Verkehrssituation verantwortungsbewusst, angemessen und verträglich zu bewegen. Gemäß Paragraf 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG): „Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Aus dieser Rechtsnorm ergibt sich die sogenannte „Gefährdungshaftung“ des Kraftfahrzeughalters, selbst bei einem ruhenden Fahrzeug. Außerdem gilt die umgekehrte Beweislast, das heißt, der Fahrzeughalter muss seine Unschuld beweisen. Man braucht bei uns gar nicht so weit schauen. Regelmäßig erlebe ich beidseitig des Neckars, zwischen dem Stadtmuseum und der Wörth-Brücke und hinter dem Hotelneubau und dem Garten der Freien Kunstakademie, dass Rücksichtnahme in vielen Situationen ein Fremdwort ist. Zum Beispiel wird aus beiden Richtungen bei der Steinachmündung mit hoher Geschwindigkeit in die unübersichtliche Kurve gefahren und werden Fußgänger gefährdet. Die Rechtslage bei Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern ist bislang leider nicht eindeutig. Zum Schutz der Fußgänger muss das StVG um eine Regelung im Sinne von Paragraf 7 ergänzt werden. Fahrradfahrer müssen in Zukunft explizit die Beweislast für ihr verkehrs- und situationsgerechtes Fahren tragen. Die Nürtinger Stadtoberen sollten das Fahrradfahren in den genannten Gebieten gänzlich verbieten und die Einhaltung auch kontrollieren und sanktionieren.

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