Dieter Metzger, Nürtingen. Zum Artikel: „Droht Wohnbauprojekt „Gleis 13“ das Aus?“ vom 17. April.
Die geplante Bebauung des Gleis-13-Areals wäre in ihren Dimensionen übermäßig groß. Auf dem schmalen, handtuchartigen Grundstück, eingezwängt zwischen den Bahngleisen und der parallel verlaufenden Oberboihinger Straße, soll ein etwa 26 Meter hoher Baukörper entstehen, in dem rund 300 kleine Wohnungen für circa 500 Menschen vorgesehen sind.
Der Baukörper liegt zudem auf dem Bahndamm, dessen Niveau bereits etwa fünf Meter über dem der östlichen und westlichen Bahnstadt liegt und den Eindruck eines massiven Bauwerks zusätzlich verstärkt. Das Dachniveau des Gebäudes würde bis in den oberen Bereich des Steinenbergs reichen. Die geplante Gestaltung wirkt wenig überzeugend: teilweise fensterlose Fassaden, unklare Energiestandards, kaum Freiflächen für die Bewohner sowie eine geringe Anzahl an Parkplätzen.
Dies wäre die Visitenkarte, mit der sich Nürtingen tausenden Bahnreisenden und den Nutzern der Oberboihinger Straße präsentiert – ein städtebaulich problematisches Bild an exponierter Stelle. Durch die Ausrichtung des Projekts auf Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) fehlt es zudem an sozialer Durchmischung. Auch vielfältige Nutzungen wie Praxen, kleine Geschäfte oder ein Café bleiben unberücksichtigt.
Es ist grundsätzlich richtig, dass die Stadt ein sogenanntes vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren betreibt, da dieses klare und vor allem verbindliche Vorgaben für den Investor ermöglicht. Dass dieser auf der Fortführung des aktuellen Verfahrens besteht, lässt jedoch tief blicken: Es würde ihm ermöglichen, die überdimensionierte Bebauung gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen. Wer an dieser herausgehobenen Stelle in Nürtingen baut und das Stadtbild prägt, muss akzeptieren, dass nicht allein wirtschaftliche Interessen zählen, sondern Stadtverwaltung und Gemeinderat das Recht und die Pflicht haben, auf eine städtebaulich angemessene Lösung zu bestehen.
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