Leserbriefe

Ist eine Entlastung überhaupt gewollt?

Klaus Haußmann, NT-Reudern. Zum Artikel „Entlastung für Reudern?“ vom 8. August. Die Bundesstraßen B 297 und B 313, in Fahrtrichtung Tübingen, treffen sich beide an der Wörthbrücke in Nürtingen. Da in Neckarhausen die B 297 saniert wird, steht an der BAB-Ausfahrt Wendlingen ein Hinweisschild für Lkw, über die BAB-Ausfahrt Leinfelden-Echterdingen und weiter über die B 27 in Richtung Tübingen auszuweichen. An der BAB-Ausfahrt Kirchheim/Teck-West ist nur der Hinweis „Tübingen 35 km“. Wenn jetzt der Lkw-Fahrer von der Fahrtrichtung München–Stuttgart an der BAB-Ausfahrt Kirchheim/Teck-West abfährt, steht er genauso an der Wörthbrücke, wie wenn er die B 313 benutzt hätte. Nur mit dem Unterschied, dass er das Hinweisschild „Abfahrt für Lkw über die B 27“ niemals zu Gesicht bekommen hat.

Welcher Intelligenzbolzen stellt nun an der zweiten BAB-Ausfahrt ein Hinweisschild auf, das nur die Lkw-Fahrer sehen, die an der ersten Abfahrt noch schlafen? Somit stellt sich mir die Frage, ob je eine Entlastung gewollt ist.

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