Andreas Linder, Tübingen. Zum Artikel „Anders als gewohnt, aber gut“ vom 3. April. Ein schönes Fest haben da die Flüchtlinge aus Guinea und ihre deutschen Unterstützer in Neuffen gefeiert. Eines war allerdings im Bericht falsch: Guinea ist kein sogenanntes „sicheres Herkunftsland“. Die Anerkennungsquote für Flüchtlinge aus Guinea durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betrug im Jahr 2018 15,7 Prozent (zum Vergleich: Gambia: 6,4 Prozent). Wenn man die Fälle herausrechnet, bei denen das BAMF gar nicht die Asylgründe prüft, sondern wegen möglicher Zuständigkeit anderer EU-Staaten als „unzulässig“ ablehnt, beträgt die Anerkennungsquote 24,4 Prozent.
Hinzu wird dann noch ein Anteil von Betroffenen kommen, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags erfolgreich vor Gericht klagen. Es droht also nicht allen die Abschiebung, wie der Artikel vorgibt, sondern viele der Flüchtlinge aus Guinea erhalten eine Anerkennung und dürfen bleiben. Und selbst bei einer rechtskräftigen Ablehnung des Asylantrags kann es Gründe für eine längerfristige Duldung geben. Man sollte also nicht zu schnell die Abschiebung herbeireden oder herbeischreiben, nur weil Menschen aus Afrika kommen.
Leserbriefe | 30.10.2025 - 05:00
Machterhalt um jeden Preis
Eugen Schnell, Nürtingen. Zum Artikel „Politiker warnen vor Spionage durch AfD“ vom 23. Oktober.
Der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) sowie der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Heinrichmann, und Jens Spahn, der ...
Leserbriefe | 30.10.2025 - 05:00
Die wahren S21-Verlierer
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Bahn zahlt die Mehrkosten bei Stuttgart“ vom 25. Oktober.
Jetzt ist es vom Gericht endgültig bestätigt, meldet auch die Zeitung auf Seite 11 am 25. Oktober: „Bahn zahlt die Mehrkosten bei Stuttgart 21“. ...