Erich Schrade, Kohlberg. In Kohlberg gibt es eine Kuriosität in Sachen Niederschlagswassergebühr. Diese (auch Niederschlagswasserentgelt) ist eine Gebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt. In dem vorliegenden Fall werden 203 Quadratmeter voll angesetzt, obwohl das Haus nur 140 Quadratmeter versiegelt ist, aber zusätzlich 56 Quadratmeter auf die Wiese fließt oder zur Bewässerung dient (schon seit über 60 Jahren).
Die Gemeinde hat aber in ihren 48 Paragrafen die Option offen gelassen, ob es direkt oder indirekt (also unmittelbar oder mittelbar) in die Kanalisation geht. Demnach sind alle Grundstückseigentümer mit Vorgärten und Wiesen als Gebührenschuldner in der Pflicht. Ausnahmen, obwohl möglich und auf Antrag auch zugelassen, werden jedoch abgelehnt, weil es diese Fälle noch nicht gegeben hätte. Sogar eine Ordnungswidrigkeit wird angedroht.
Eine Berichtigung wird abgelehnt, weil es keine neuen Argumente sind? Der Rechtsweg wäre jedoch möglich (mit Kosten!), ist aber bei diesem geringen Betrag eben eine unfreiwillige Spende!
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Weindorf für Reiche?
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Schluss mit den Klischees zum Weindorf!“ vom 2. September.
Als ich vor mehr als 30 Jahren aus beruflichen Gründen von Hamburg nach Stuttgart zog, war mein erster Besuch auf dem Weindorf ein bleibendes ...
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Guter Vorschlag
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Brantner fordert Beamten-Reform“ vom 4. September.
Wenn sich Frau Brandtner (Grüne) und Herr Linnemann (CDU) in diesem Punkt einig sind, sollte man auch die SPD davon überzeugen und dieses Vorhaben in ...