Peter Krüger, Nürtingen. Zum Artikel „Kanzler nur für zwei Amtszeiten?“ vom 12. April. Ihre Redakteurin schilderte, dass Helmut Kohl gemeinsam mit der CDU nach seiner dritten Amtszeit abgewählt wurde. Entweder hat die Autorin schlecht recherchiert oder sie hat eine falsche Erinnerung. Helmut Kohl hatte nämlich sogar insgesamt fünf Amtszeiten. Nach dem konstruktiven Misstrauensvotum gegen Helmut Schmidt im Herbst 1982 trat Helmut Kohl sein Amt als Bundeskanzler an. 1983 wurde er bei vorgezogenen Bundestagswahlen im Amt bestätigt. Auch in den Jahren 1987, 1990 und 1994 wurde Kohl wiedergewählt. Erst 1998 musste er sein Amt abgeben. Bei seinem Antritt im Jahr 1982 hatte er eine geistig-moralische Wende versprochen. Teil dieser „Wende“ war dann die Einführung des Privat-Fernsehens (sicherlich nicht zuletzt wegen der engen Freundschaft Kohl/Kirch), die Flick-Affäre mit Helmut Kohls „Blackout“ und die CDU-Spendenaffäre mit dem sogenannten „Ehrenwort“ gegenüber den anonymen Spendern. Interessant auch, dass besagter Herr Kirch zu Helmut Kohls Amtszeiten als dessen Berater fungierte, während Leo Kirch Herrn Kohl nach dessen Kanzlerschaft seinerseits als Berater beschäftigte. Für seine Tätigkeit soll Helmut Kohl von 1999 bis Anfang 2002 400 000 Mark als Honorar erhalten haben.
Leserbriefe | 02.08.2025 - 05:00
Kein Verständnis für Neubebauung
Marion Behrens, NT-Neckarhausen. Zum Leserbrief „Wohnraum ja - aber mit Augenmaß“ vom 28. Juli.
Ich möchte mich dem Leserbrief von Jochen Müller aus NT-Neckarhausen zur Überbauung des ehemaligen Schulhofs vollständig anschließen. Ich war ebenfalls ...
Leserbriefe | 02.08.2025 - 05:00
Selbstkritik statt Schuldzuweisung
Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Note Fünf für Landesregierung“ vom 28. Juli.
Wenn Herr Hartmann in sozialdemokratischer Tradition auf die Landesregierung eintritt, dann ignoriert er, dass auch zwei Menschen aus seiner Partei, darunter der ...