Christoph Traube, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Seehofer weist Kritik von Voßkuhle zurück“ vom 27. Juli. Nun äußert sich also auch noch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, zu Wortwahl und Ton Horst Seehofers im Asylstreit. Natürlich darf auch ein Richter eine Meinung haben und sie äußern. Allerdings darf nicht der Eindruck entstehen, er sei parteiisch.
Die amerikanische Geschichte gibt ein Beispiel, wo es hinführt, wenn man sich parteiische Richter leistet: Am 6. März 1857 erklärte der von Sklavenbesitzern dominierte oberste Gerichtshof der USA im berühmt-berüchtigten Fall Dred Scott v. Sandford, Schwarze hätten, egal ob Sklaven oder nicht, nach der Verfassung keine Rechte. Abraham Lincoln brachte es damals auf den Punkt: Wenn man das mit den Schwarzen machen kann, kann man es morgen auch mit den Katholiken oder mit jedem anderen machen. Jeder kann dann für rechtlos erklärt werden. In der Folge dieses Justizversagens nahmen immer mehr Menschen das Recht selbst in die Hand, am Ende führte die zunehmende Gewalt in den Bürgerkrieg.
Nun kann man die Äußerung Voßkuhles natürlich nicht mit diesem Urteil vergleichen. Aber auch hier gilt: Wehret den Anfängen! Andreas Voßkuhle nannte sich selbst einmal SPD-nah und er war auch schon Merkels Wunschkandidat für das Amt des Bundespräsidenten. Einer ihrer erfolglosen Versuche, Joachim Gauck zu verhindern. Nun die Äußerungen zum Asylstreit. Wenn so irgendwann der Eindruck entsteht, der oberste deutsche Richter stecke mit der Bundeskanzlerin unter einer Decke und bevorzuge bestimmte Parteien, wird auch bei uns das Vertrauen in den Staat schweren Schaden nehmen.
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