Helmut Weber, Aichtal-Neuenhaus. Zu den Artikeln „Baerbock räumt Fehler in ihrem Buch ein“ vom 8. Juli, „Pleiten, Pech und Pannen“ vom 10. Juli und „Plötzlich wieder der Underdog im Wahlkampf“ vom 13. Juli.
Wenn die genehmigte Vorlage für den Druck eines Buchs vorliegt, sollte man es grundsätzlich, aber ausnahmslos, wenn es sich um ein Sachbuch oder das einer politischen Orientierung handelt, zunächst als Probedruck unter mit dem Thema befassten Freunden oder vertrauenswürdigen Fachleuten verteilen – das darf auch etwas kosten.
Im Fall Annalena Baerbock erfahren wir, wie folgenreich der Schnellschuss sein kann. In den meisten solcher Fälle liegt keine „Unterschlagungsabsicht“ vor, wenn Geschriebenes aus der Erinnerung oder stichwortartig übernommen wird – ohne Urheberhinweis. Selten schmückt sich ein Autor bewusst mit den Gedanken anderer, indem er sie als die eigenen ausgibt. Wenn man aber den Anspruch hat, eigenes geistiges Eigentum zu sichern, sollte Fremdeigentum denselben Respekt erfahren. Diese Kritik muss sich der gefallen lassen, der hier ein Urheberrecht verletzt.
Kritik, die letztlich nicht auf das so verletzende Buch zielt, sondern die Absicht hat, den Buchautor aus eigennützigen Gründen öffentlich vorzuführen, ihn charakterlich zu disqualifizieren, erfüllt in einem weit höheren Maß und bewusst den Missbrauch der Öffentlichkeitsnutzung und beweist nur die eigene Charakterschwäche.
Leserbriefe | 03.05.2024 - 05:00
Mauern statt Hecken
Herbert Schaal, Nürtingen.
Ein neuer Trend nimmt Fahrt auf: Es geht um den „Einmauerungs-Trend“. Ein völlig neues, bislang unbekanntes Erscheinungsbild. Neuerdings werden vereinzelt Wohnobjekte ummauert. Man schlendert durch sein Wohngebiet und ...
Leserbriefe | 03.05.2024 - 05:00
Herr Wissing verkennt die Realität
Hartmut Gerhardt, Wolfschlugen. Zum Artikel „Drohende Fahrverbote – SPD warnt vor ,Panikmache‘“ und zum Kommentar „Ein jämmerliches Ablenkungsmanöver“ vom 13. April.
„Diejenigen, die immer sagen, das Klimaschutzgesetz muss aber so bleiben, wie es ...