Leserbriefe

Das Recht auf freie Zusammenkunft

Peter Scharfenberger, Nürtingen. Zum Artikel „In Warteposition“ vom 27. Mai. Versammlungsfreiheit, Recht auf freie Zusammenkunft und Gewährleistungspflicht! Es ist grundlegend für das demokratische Miteinander der Menschen, dass praktizierte Versammlungsfreiheit, auch das Recht auf freie Zusammenkunft, teilnehmend – nicht abwesend! – erfahren wird. Zur Versammlungsfreiheit gehört tendenziell auch eine Versammlungspflicht, zumindest eine Versammlung-Gewährleistungspflicht! Ist das so abwegig? Es ist so notwendig, sich zu versammeln – zu Meinungsbildung und Diskurs, zur Bildung, zur Kultur und zu freundlichem Austausch in Galerien, Gaststätten und Sportplätzen, wie es notwendig ist, zur Arbeit gehen, für den Lebensunterhalt zu sorgen. Es ist Arbeit am sozialen kulturellen Gehalt der Stadt, des Landes in dem ich lebe. Ohne soziale Kultur keine Demokratie! Ich will nicht mehr informiert werden, dass das mindere Versammlungsverbot oder Nicht-Versammlungsgebot mein grundgesetzliches Recht auf Versammlung zu notwendiger Arbeit, Bildung, Kultur und Gesundheitspflege ausgeschlossen hat. Wenn überhaupt, will ich informiert werden, wann was ist und dass es real stattfindet. Und von wem dies zu gewährleisten ist! Das Recht, auch die Pflicht zur Gewährleistung des Rechtes, muss eingefordert werden, beides zur Not vor Gericht.

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