Leserbriefe

Balkonkraftwerke und Cybersicherheit

Joachim Panzer, Erkenbrechtsweiler. Zum Artikel „Wenn die Solaranlage gehackt wird“ vom 23. August.

Es ist schon erstaunlich oder sollte man nicht besser sagen, fahrlässig, wie lange es dauert, bis sicherheitsrelevante Fakten in unser öffentliches Bewusstsein dringen. Bezüglich der IT-Sicherheit von Balkonkraftwerken hatte sich der Verfasser dieses Leserbriefes im Juli des vergangenen Jahres an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gewandt. Bei der Einrichtung des durch eine deutsche Firma vertriebenen Balkonkraftwerkes –Wechselrichter und Solarpanel stammen von einem chinesischen Hersteller – war das eigene Wlan-Passwort abgefragt worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) antwortete prompt mit einer eigenen fachlich fundierten Handlungsempfehlung. Angesichts des hohen Verbreitungsgrades von Balkonkraftwerken und Solaranlagen dürfte diese Handlungsempfehlung allerdings in den wenigsten Fällen zur Anwendung kommen. Der deutsche Solarmarkt befindet sich mehrheitlich in chinesischer Hand. Verantwortlich dafür sind politische und wirtschaftliche Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte. Gerade bei Balkonkraftwerken ist die Serverinfrastruktur in der Regel in der Volksrepublik China, also außerhalb des rechtlichen Geltungsbereiches der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise der Europäischen Union, angesiedelt. Damit erfolgt die Administration der hiesigen Balkonkraftwerke durch chinesische Akteure. Im Krisenfall könnte die Netzstabilität empfindlich gestört werden. Es bedarf also gar keiner Aktivitäten durch Hacker, um Einfluss auf das hiesige Stromnetz zu gewinnen. Zudem wurden beim Ausbau des 4G-Funknetzes in Deutschland Huawei-Komponenten aus China verbaut. Im privaten Bereich betrifft dies meist Router namhafter Telekommunikations-Unternehmen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, in puncto Cybersicherheit lässt sich die Naivität und lassen sich die Fehler der Vergangenheit kaum noch korrigieren.

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