NTZ+ Wendlingen

Wer möchte Schöffe werden?

Ab 2024 werden Laienrichter für die Dauer von vier Jahren gesucht.

WENDLINGEN. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Dem Amtsgericht Nürtingen ist eine vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste für die Schöffenneuwahl vorzulegen. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss unter Vorsitz eines Richters des Amtsgerichts die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen aus den von den Gemeinden eingereichten Schöffenvorschlägen. Die Amtszeit der von dort bestimmten Schöffen beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.

Die Vorschlagsliste soll nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Es können nur Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes Schöffen werden. Nicht berufen werden Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind.

Nicht zu dem Amt des Schöffen berufen werden sollen außerdem Personen, die zu Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet oder das ...

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