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Oberboihingen: Bebauungsplan für ein Grundstück aufgestellt

Gemeinderat fasst Aufstellungsbeschluss – Das Gebiet umfasst 352 Quadratmeter

Ursprünglich war das Gebiet für den Bebauungsplan etwas größer gefasst. Neun Einfamilienhäuser sollten hier verwirklicht werden. Nun wird der Bebauungsplan nur für das erste Grundstück entwickelt, das sich der Bebauung am Ende des Meisenwegs anschließt. Zeichnung: Baldauf

Wohnraum ist auch in Oberboihingen knapp. Deswegen sieht sich die Gemeinde nach jedem noch so kleinen Grundstück um, auf dem gebaut werden kann. Dieses Mal geht es um ein kleines Grundstück am Ende des Meisenwegs.

OBERBOIHINGEN. Schon im Oktober stand der Bebauungsplan „Erweiterung Röte – Teilbereich Rain/Steig/Nördlich Meisenweg“ auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Hier wollte man ein kleines feines Baugebiet ermöglichen. Denn Oberboihingen liegt auf einer Landesentwicklungsachse. Diese verläuft zwischen Nürtingen und Wendlingen und entlang des Neckars bis Stuttgart. Die Gemeinde hat zudem, an der Bahnstrecke Stuttgart-Tübingen liegend und mit der Autobahn Stuttgart-München in unmittelbarer Nähe, Standortfaktoren, die eine hohe Nachfrage an Bauplätzen sowohl bei Einheimischen wie auch Zuzüglern mit sich bringt.

Indes der Zuschnitt des Bebauungsplans hat sich in der jüngsten Sitzung deutlich verkleinert. Statt der möglichen neun Einfamilienhäuser ist derzeit nur eines geplant. Auf einem Grundstück, das der Gemeinde gehört. Erschlossen werden kann das Grundstück über den Meisenweg. Zwei Vollgeschosse sind laut Bebauungsplanentwurf vorgesehen. Damit orientiert sich der Bebauungsplan an den Häusern in unmittelbarer Nachbarschaft.

Wie klein das Gebiet ist, für das nun der Bebauungsplan aufgestellt wird, geht aus den Unterlagen der Gemeinderatssitzung hervor: 352 Quadratmeter beträgt das Plangebiet, 266 Quadratmeter entfallen auf das Grundstück, das bebaut werden soll, 91 Quadratmeter auf die öffentliche Verkehrsfläche. Und da die Fläche so klein ist, hat Planer Jerôme Amiguet von der Stadtplanungsgesellschaft Baldauf aus der maximalen First und Traufhöhe in Verbindung mit der Dachform und -neigung sowie der festgesetzten Anzahl der Vollgeschosse eine Hüllkurve errechnet, innerhalb derer ein Architekt den Bau des Einfamilienhauses entwickeln kann. Das soll dem Bauherrn einen gewissen Spielraum ermöglichen und dennoch dafür sorgen, dass die Dimension des Baukörpers sich in verträglichem Maße in das Landschaftsbild einfügt.

Am nördlichen Ende des Meisenwegs hält sich die Gemeinde Flächen für eine weitere kleine Bebauung mit überwiegend Einfamilienhäusern frei. Bebaut werden soll aber zunächst einmal ein Grundstück. Foto: sg

„Die Fläche lässt sich sicher einer wohnbaulichen Nutzung zuführen“, ist sich Jerôme Amiguet sicher. Die Entwicklung ist gemäß Paragraf 13a des Baugesetzbuchs im vereinfachten Verfahren vorgesehen. Das ist möglich, wenn die zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 Quadratmeter beträgt. Diese Voraussetzung ist erfüllt. Und dadurch ist es der Gemeinde möglich, auf die aufwendige Umweltprüfung zu verzichten. Allerdings müssen bestimmte Umweltbelange dennoch berücksichtigt werden.

So könnten sich beispielsweise Nachbarn von einer weiteren Bebauung in ihrer gewohnten Lebensqualität beeinträchtigt fühlen. Díe Abwägung öffentlicher und privater Belange allerdings gibt den öffentlichen Belangen (der Schaffung dringend benötigten Wohnraums) den Vorrang und diene der gesamten Bevölkerung, so die Argumentation im Bebauungsplan.

Das Gebiet gehört zum Teil auch zum Lebensraum der lokalen Zauneidechsenpopulation, die sich, wie auch schon die Deutsche Bahn am benachbarten Froschländer-Kreisverkehr feststellen musste, in ihrem Habitat ziemlich wohlfühlt. Dennoch sieht der Planer beim Artenschutz keine größeren Probleme auftreten. Platz für einen Stellplatz sollte es auf dem Grundstück ebenfalls geben. „Und zwei Stellplätze sind sicher auch möglich“, sagte Amiguet, Die Gemeinderäte sprachen sich einstimmig für die Aufstellung eines Bebauungsplans aus.

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